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Landesgericht: Antrag der AfD gegen Landesregierung unzulässig

Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Blick auf den Eingang des niedersächsischen Staatsgerichtshofs in Bückerburg.

Das niedersächsische Landgericht hat die Klage der AfD gegen das Land für unzulässig erklärt. Die Ankündigung erfolgte am Donnerstag durch das Gericht in Bickburg. Der Antrag wurde daher durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung abgewiesen.

Die AfD reichte die Klage im Juni ein. Es richtet sich an die Landesregierung, den ehemaligen Innenminister Boris Pistorius und seine Nachfolgerin Daniela Behrens (beide SPD). Das Gericht erklärte, Pistorius sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr im Amt gewesen und daher „nicht mehr Partei des Organstreitverfahrens“ gewesen. Die Landesregierung und Innenminister Behrens mussten die Aussage des damaligen Ministers nicht als eigene Maßnahme akzeptieren.

Nach Angaben eines Landesgerichts argumentierte der AfD-Landesverband in einem Ende letzten Jahres veröffentlichten Interview, dass mehrere Äußerungen von Pistorius sein Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt hätten.

Pistorius sagte damals in einem Interview unter anderem: „Generell versucht die AfD das Gleiche zu tun, was die NSDAP Ende der 1920er Jahre getan hat: Sicherheitsbehörden, Justiz.“ Das Vorgehen der AfD ist sehr konkret und strategisch.“

Das Landesgericht erklärte weiter, dass der Antrag der AfD aus angeblichen Verfahrensgründen erfolglos gewesen sei und das Landesgericht daher nicht über die Richtigkeit der im Interview gemachten Aussagen entschieden habe. Erheblicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.

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