Verabschiedete Gesetzgebung - Landarztstellen werden in Thüringen parlamentarisch abgesegnet.
Im Zukunft reserviert Thüringen Plätze für medizinische und zahnärztliche Studien durch ein Landarztprogramm. Diese Entscheidung fiel am Donnerstag im Landtag in Erfurt. Als Folge werden sechs Prozent der verfügbaren Plätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena reserviert. Allerdings müssen die Studierenden, die sich diese Reservierungen anschließen, mindestens zehn Jahre nach ihrem Abschluss als Allgemeinarzt oder Zahnarzt in ländlichen Gebieten arbeiten. Diese Initiative soll die Mangelquote im Gesundheitssektor beheben.
CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel kommentierte die Entwicklung und bezeichnete sie als überfällig. Er glaubt, dass der sechs Prozent-Anteil unzureichend ist, da die geplante Quote dazu dienen sollte, sicherzustellen, dass keinem mehr als 20 Minuten auf ein Allgemeinarzt, Gynäkologen, Kinderarzt oder Zahnarzt warten muss, und dass die nächste Apotheke in Reichweite ist.
FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag war kritisch gegenüber der Gesetzgebung. Er argumentierte, dass sie nichts wirklich Leistungsvolles bewirken würde. Montag behauptete, dass die Quote keinen zusätzlichen Studienplatz schaffen würde, während die CDU sich für ihre Umsetzung ausgezeichnet hat. Das ursprüngliche Ziel war, die Quote auf Allgemeinarzte zu beschränken, aber sie umfasst nun auch zukünftige Zahnärzte.
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