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Land NRW muss Vorschriften für Tasereinsätze offenlegen

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Vorschriften für Einsätze mit den Elektroschockgeräten der Polizei einem Gerichtsurteil zufolge offenlegen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden (Az.: 29 K 5628/21).

Das Land hatte sich dagegen gewehrt: Dies würde die Einsatztaktik und damit die öffentliche Sicherheit gefährden. Doch das Gericht sah diesen Einwand nicht hinreichend belegt.

Geklagt hatte ein junger Mann aus Baden-Württemberg. Er hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Es gebe keinen Grund, die Dienstanweisung für die sogenannten Taser als geheim zu behandeln, argumentierte er. Die Elektroschocker werden seit Anfang 2021 von der Polizei in NRW eingesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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