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Land hebt Corona-Regeln auf: Pflichttests im Gesundheitswesen

Corona-Test
Einem Jugendlichen wird ein Nasenabstrich für einen Corona-Test entnommen.

Wie angekündigt, hebt Sachsen an diesem Freitag alle landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen auf. Zur aktuellen Infektionslage sagte Gesundheitsministerin Petra Kopping (SPD) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden, es sei notwendig, staatliche Auflagen zu beenden. Lediglich die Testpflicht bei einer medizinischen Einrichtung bleibt bestehen. Sie wird durch das Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt. Sachsen erleichtert diese Auflagen jedoch. Kinder unter sechs Jahren müssen den Test nicht machen.

Am Dienstag gab das Robert-Koch-Institut Sachsen eine Sieben-Tage-Inzidenzrate von 43,4 an. Das ist nach Thüringen und Hamburg der drittniedrigste Wert im Land. Sie gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für eine Woche an. Innerhalb von 24 Stunden haben sich in Sachsen 452 Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

Laut Köpping sind derzeit 327 Betten auf der allgemeinen Station und 31 Betten auf der Intensivstation mit COVID-19-Patienten belegt. In beiden Fällen zeigt der Trend nach unten. „Das bedeutet, dass wir keine Krankenhäuser haben, die mit Corona überlastet sind.“ Bundesweit machen Corona-Infektionen nur 2 Prozent der akuten Atemwegserkrankungen aus.

Mit der bundesweiten Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen endet die Pflicht zur Isolierung im Krankheitsfall. Allerdings, so Köpping, würden nun Eigenverantwortung und Rücksicht auf andere immer wichtiger. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, warnte der Minister. Auch eine freiwillige Isolierung ist möglich. Jeder kann sich schützen, das hat oberste Priorität.

Die landesweiten Corona-Schutzbestimmungen Sachsens gelten bis zum 7. April. Die Testpflicht in Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen werde schneller reduziert, wenn die Regelungen im Infektionsschutzgesetz schneller aufgehoben würden.

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