Eine Mitarbeiterin zu entlassen, weil sie eine Kollegin sexuell belästigt hat, indem sie ihre Brüste berührt hat, ist einem Gerichtsurteil zufolge zulässig. Der Mann, der 19 Jahre lang bei einer Bundesbehörde in Berlin gearbeitet hatte, wurde fristlos entlassen, nachdem er angeblich ohne deren Zustimmung die Brüste einer Kollegin berührt hatte, teilte ein Arbeitsgericht am Dienstag mit. Er klagte zunächst in dieser Angelegenheit, hatte jedoch keinen Erfolg. Gegen die Entscheidung kann er Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.
Die Kollegin klagte über Rückenschmerzen und ließ zu, dass der Mann sie am Rücken berührte, nachdem er ihr die Kleidung hochgezogen hatte, erklärte das Arbeitsgericht. Der Mann habe dann seine Hände unter ihren offenen BH gegriffen und sie ohne Zustimmung auf ihre nackten Brüste gelegt, so die Frau und die Bundesbehörden.
Das Gericht befragte die Frau und den Mann und bewertete seine Aussage. Streichen Sie zum Schutz unbeabsichtigt die Seite der Brust. Die Beschreibung des Kollegen ist jedoch glaubwürdig. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Frau den Mann fälschlicherweise beschuldigen wollte. Auch eine fristlose Kündigung des Vertrages ist wegen der Schwere der Pflichtverletzung, die sogar eine Straftat darstellen kann, zulässig.