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Kündigung ohne Vorwarnung: In welchen Fällen ist das möglich?

Kündigung ohne Vorwarnung: In welchen Fällen ist das möglich?

Eine Kündigung ohne Vorwarnung ist nicht einfach so möglich. Der Begriff „Beendigung des Arbeitsvertrages ohne vorherige Ankündigung“ bedeutet im Volksmund einfach eine einseitige Entlassung.

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Der Name ergibt sich aus der Tatsache, dass es im Falle einer außerordentlichen Kündigung keine Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Ankündigung beenden, jedoch nur in Ausnahmefällen.

Kündigung ohne Vorwarnung: In welchen Fällen ist das möglich?

Es gibt einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung ohne vorherige Ankündigung wirksam wird. Für eine solche Beendigung ist immer ein triftiger Grund erforderlich.

Darüber hinaus muss der Mitarbeiter zuvor eine Verwarnung für sein unzulässiges Verhalten erhalten haben. Diese Art der Entlassung sollte immer das letzte Mittel sein. Trotz seines Namens muss der Arbeitgeber dennoch bestimmte Fristen einhalten.

Gemäß Paragraph 2 Artikel 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches Deutschlands (BGB) kann eine Kündigung ohne vorherige Ankündigung vom Arbeitgeber nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Gründe, die zur Kündigung führen können, ausgesprochen werden.

Kündigung ohne Vorwarnung: In welchen Fällen ist das möglich? Foto: Yan Krukau / pexels.com

Kündigung ohne Vorwarnung: Das Verfahren einer solchen Entlassung ist in der Regel sehr kompliziert und wird daher nur in extremen Fällen angewendet.

Es gibt 5 Gründe, die zu einer Entlassung ohne vorherige Ankündigung führen können.

1. Vortäuschung einer Krankheit

Wenn eine Person häufig Krankheitsurlaub nimmt, tatsächlich jedoch gesund ist, kann dies ein Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrages ohne vorherige Ankündigung sein. Insbesondere, wenn der Mitarbeiter zuvor bereits darauf hingewiesen wurde, aber erneut beim Vortäuschen einer Krankheit erwischt wurde.

2. Arbeitszeitbetrug

Das bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit falsch angeben, sich während der Mittagspause verspäten oder während der Arbeitszeit private Aktivitäten nachgehen. Kann der Arbeitgeber dies nachweisen und hat er den Mitarbeiter bereits mehrmals darauf hingewiesen, hat er das Recht, ihn sofort zu entlassen.

3. Hartnäckige Arbeitsverweigerung

Das bedeutet, dass eine Person entlassen werden kann, wenn sie sich weigert, ihre Arbeit zu verrichten, und dies absichtlich tut. Mit anderen Worten, sie ist sich bewusst, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verweigert. Kann der Arbeitgeber dies nachweisen, führt dies zu einer außerordentlichen Kündigung.

4. Angriffe oder Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber

Wenn ein Mitarbeiter regelmäßig Vorgesetzte, Kollegen oder sogar Kunden beleidigt, kann dies ebenfalls zu einer sofortigen Entlassung führen. Natürlich wird der Mitarbeiter im Voraus auch mehrere Warnungen erhalten.

5. Grobe Verletzung der Treuepflicht

Als Mitarbeiter hat man die sogenannte Treuepflicht. Dazu gehört beispielsweise die rechtzeitige Meldung von Abwesenheiten bei der Arbeit, die Einhaltung von Gesundheitsschutzmaßnahmen oder die Bereitstellung von Informationen über seine Tätigkeiten. Wenn ein Arbeitnehmer dieses Anforderung systematisch missachtet, droht ihm eine Entlassung.

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