Fast sieben Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall auf dem Berliner Ku’damm hat der wegen Mordes verurteilte Autofahrer mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Freitag, die fragliche Entscheidung verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Kläger. (Az. 2 BvR 1404/20)
Der Mann nahm am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht auf dem Kurfürstendamm in Berlin-Mitte spontan ein illegales Rennen mit einem anderen Autofahrer auf. An einer Kreuzung stieß er mit 160 bis 170 Stundenkilometern auf ein aus einer Seitenstraße kommendes Auto. Sein 69-jähriger Fahrer starb noch am Unfallort.
Der Fall sorgte auch für Aufsehen, da das Landgericht Berlin die beiden Raser zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte. Das ist noch nie vorgekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung auf. Der zweite Berliner Prozess endete 2019, als das Paar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. 2020 bestätigte der BGH dieses Urteil nachträglich in erster Person. Ein zweiter Ku’damm-Rennfahrer wurde nun wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.