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Krypto-Branche wehrt sich gegen die EU

Angesichts der gescheiterten Kampagne bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments bezüglich eines möglichen Verbots von Kryptowährungen, welche auf dem Proof-of-Work (PoW)-Protokoll basieren, richtet sich der Blick der Kryptobranche in der kommenden EU-Geldtransferverordnung (TFR) auf ein mögliches hartes Vorgehen gegen sogenannte “Unhosted Wallets”.

Als “unhosted wallet” wird eine normale Krypto-Wallet bezeichnet. Hierbei behält man die Kontrolle über die privaten Schlüssel.

In einer Stellungnahme sagte Paul Grewal, Leiter der Rechtsabteilung des Börsengiganten Coinbase, folgendes dazu.

„Wenn diese Änderung angenommen wird, würde sie ein komplettes Überwachungsregime auf Börsen wie Coinbase entfesseln, Innovationen ersticken und die selbst gehosteten Wallets untergraben, die Einzelpersonen nutzen, um ihre digitalen Vermögenswerte sicher zu schützen.“

Außerdem erinnerte Grewal daran, dass das Thema wahrscheinlich noch in dieser Woche zur Abstimmung kommt und die Zeit drängt.

Der Leiter der Rechtsabteilung von Coinbase erklärt, es sei vergleichbar mit einer Situation, in der „Sie kein Geld von Ihrem Bankkonto abheben können, um es jemandem zu schicken, bevor Sie Ihrem Finanzinstitut nicht persönliche Informationen über diese Person zur Verfügung gestellt und deren Identität überprüft haben“.

Gemäß Artikel 5 des Entwurfs sind Börsen verpflichtet, den Behörden jeden Transfer von mindestens 1.000 EUR aus einer von einem Nicht-Kunden selbst gehosteten Geldbörse zu melden.

„Der Entwurf ermöglicht sogar ein generelles Verbot von Geldtransfers an selbst gehostete Geldbörsen. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass ein solches Verbot Auswirkungen auf illegale Aktivitäten haben könnte“, erklärte Grewal.

Es besteht bereits seit längerem die Vermutung, dass sich die Europäische Kommission an der Vorbereitung einer “Know-Your-Customer” Krypto-Falle beteiligt.

Laut dem CEO des kanadischen Blockchain-Technologieunternehmens Blockstream, Adam Back, sind im Entwurf “orwellsche Zweideutigkeiten” zu erkennen.

Es ist höchste Zeit, die Alarmglocken erneut zu läuten, meint Patrick Hansen, Leiter der Abteilung Strategie und Geschäftsentwicklung bei Unstoppable Finance. Schließlich soll der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments bereits am Donnerstag über den Verordnungsentwurf entscheiden. Auf diese Weise wird womöglich der Weg für weitere gesetzliche Arbeiten an der umstrittenen Maßnahme geebnet.

Das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche aus Brüssel beinhaltet eine Überarbeitung der Geldwäschebestimmungen. Dadurch „könnte die Verpflichtung der Finanzinstitute, Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten von Geldtransfers zu kennzeichnen, auf Krypto-Vermögenswerte ausgedehnt werden“, schrieb Hansen in einem Tweet und fügte hinzu:

„Mit dem endgültigen Kompromissentwurf kurz vor dem Treffen am Donnerstag wurden einige Punkte eingeführt bzw. verschärft.“

Quellen: www.cryptonews.com, www.coindesk.com

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