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Kritik an der Haushaltsbeschränkung in Lübeck

Seit Montag gilt in der Hansestadt ein Haushaltsplanbeschränkung für die Verwaltung. Kein Geld darf veranschlagt werden, es sei denn, die Stadt ist zur Verpflichtung gestellt. Es gibt zwei Ausnahmen.

Aussicht vom Rathausmarkt auf das Lübecker Rathaus mit Ratskeller (Abbildung aus dem Archiv)
Aussicht vom Rathausmarkt auf das Lübecker Rathaus mit Ratskeller (Abbildung aus dem Archiv)

Gemeindehaushalt - Kritik an der Haushaltsbeschränkung in Lübeck

Nach dem Budget-Lockdown, den Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) am Montag über die gesamte Stadtverwaltung verhängt hatte, kritisierte die Grünen Fraktion im Stadtrat diesen Schritt. Mit einem solchen Lockdown konnten laut Aussage nur kleine und sehr kleine Spareinsparungen erzielt werden, und es würden sensible und notwendige Ausgaben verhindert.

Lindenau hatte den Budget-Lockdown am Montag angeordnet, wie aus einer Aussage aus dem Dienstag hervorging. Eine Defizit von über 50 Millionen Euro war erwartet. Kein Geld durfte mehr ausgegeben werden, sagte der Bürgermeister, außer es handelte sich um rechtliche oder vertragliche Pflichten. Investitionen und Personal waren nicht betroffen. Der Lockdown sollte bis zum Ende des Jahres dauern und war dazu gedacht, eine Ergänzungsbudget zu verhindern.

Nach der Aussage waren die Gründe für die schwierige Haushaltslage der Stadt Lübeck bedeutend niedrigere Überweisungen aus dem Ausgleichsfond, niedrigere Geschäftssteuereinnahmen und höhere Transferleistungen, z.B. für Sozialhilfe, verantwortlich.

Der von Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau verhängte Budget-Lockdown betrifft auch die Haushaltsfinanzen der Stadt, denn keine nicht verbindlichen Ausgaben sind erlaubt. Die Grünen Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein äußerte auch Bedenken gegen solche Maßnahmen, bezugnehmend auf mögliche Auswirkungen auf lokale Dienste. Trotz des Budget-Lockdowns war die Prüfung der Ersatzkosten für eine zerbrochene Wohnungstür in einem Stadtgebäude notwendig.

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