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Krimi um Auslieferung für Linksextremistenprozess in Ungarn

Eine Person aus der linken Szene soll an Ungarn ausgeliefert werden. Kaum hat ein Berliner Gericht grünes Licht gegeben, werden die Behörden aktiv. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt zu spät.

Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts.
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts.

Justiz - Krimi um Auslieferung für Linksextremistenprozess in Ungarn

Der Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der Linksszene nach Ungarn verboten - allerdings kam die Entscheidung zu spät. Betroffen war ein 23-jähriges Person mit Wohnsitz in Jena, das sich als nicht-binär identifiziert und in der Linksszene als "Maja" bekannt ist. Laut Bundesverfassungsgericht bezichtigen die ungarischen Behörden "Maja" seit 2017 der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, deren Ziel das Angreifen von Anhängern der Rechtsextremen war. In Deutschland ermittelt der Bundesanwalt dieselbe Anschuldigung, erzählte der Deutsche Presse-Agentur der Verteidiger Sven Richwin.

Inhaftiert seit Ende des Jahres 2023 in Sachsen

"Maja" wurde in Berlin im Dezember 2023 verhaftet und, wie Richwin dem Deutschen Presse-Agentur mitteilte, war sie in der Dresdner Untersuchungshaftanstalt in Sachsen. Der Hintergrund sind gewalttätige Angriffe auf vermutete Rechtsextremisten. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023, so die Anschuldigungen, haben die Angeblich Verbündeten von "Maja" in Budapest Anhängern der Rechtsextremen Szene oder denen, die derselben Art dargestellt wurden, verletzt.

Auf Grund des Auslieferungsantrags Ungarns hatte der Generalbundesanwalt die Verfahren unterbrochen. Da "Maja" in Berlin verhaftet wurde, ist die Berliner Generalstaatsanwaltschaft für die Auslieferungsverfahren zuständig, erklärte Richwin.

Das Berliner Landgericht gibt Grünes Licht für Auslieferung

Das Berliner Landgericht genehmigte die Auslieferung am späten Nachmittag donnerstags, was der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. Die entsprechende Verfahrensordnung entspricht den Verfahren für ein Europäisches Haftbefehlsverfahren, erklärte ein Sprecher des Staatsanwaltsamtes. Nach Angaben des Gerichts steht die deutsche Staatsangehörigkeit des Auszuliefernden nicht im Weg, da die Ungarische Republik ausdrücklich versprochen hat, den Auszuliefernden nach der Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland für die Strafausführung zurückzugeben.

Anwalt für "Maja" stellt Notantrag in Karlsruhe, um Auslieferung zu stoppen

Einen Notantrag stellte der Anwalt für "Maja" am Freitagvormittag in Karlsruhe, um die Auslieferung zu stoppen. Darüber berichtete eine ausführliche Gerichtsmitteilung, die auch eine ungewöhnlich genaue Zeitfolge lieferte. Laut Mitteilung lehnte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung um 10:50 Uhr ab. Allerdings war "Maja" bereits in die Hände der ungarischen Behörden gefallen.

Entscheidung des Gerichts kommt zu spät

Das Gericht wurde um 11:47 Uhr per E-Mail informiert, dass der Antragsteller bereits um 10:00 Uhr in die Hände der ungarischen Behörden gefallen war. Die Auslieferung wurde vermutlich von dem Bundesverfassungsgericht in der Nacht des Freitags initiiert. "Maja" wurde vermutlich um 6:50 Uhr morgens von den österreichischen Behörden an die ungarischen Behörden übergeben, wie aus der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts hervorging.

Bundesverfassungsgericht fordert Berliner Staatsanwaltschaft, Auslieferung zu verhindern und den Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland zu organisieren

Das Bundesverfassungsgericht hat der Berliner Staatsanwaltschaft aufgeordnet, die Auslieferung des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und ihn in die Bundesrepublik Deutschland zurückzubringen. Für Richwin ist dies eine "theoretische Siegessituation". Er hat wenig Hoffnung, dass die Angeklagte in Deutschland zurückgeholt werden kann. "Von uns wird die Staatsanwaltschaft gefragt, wie sie vorgehen wird", sagte Richwin. Darüber hinaus wird er sich an die deutsche Botschaft wenden.

Aus der Staatsanwaltschaft wurde am Freitagvormittag mitgeteilt, dass sie sich länger nicht der Injunktion haldt. Eine Rückkehranordnung aus der Republik Ungarn konnte aus der Injunktion nicht abgeleitet werden. Die Staatsanwaltschaft hat Karlsruhe um eine Aufklärung dieser rechtlichen Meinung gebeten.

Polizei in Ungarn bestätigt Übernahme

Die übergebene Person ist in Ungarn angekommen, wie die ungarischen Polizei dem dpa mitgeteilt hat. Sie hatten sie an der österreichisch-ungarischen Grenze übernommen, verhaftet und bereits in Budapest verhört, um wegen lebensgefährlicher Körperverletzung verdächtigt. Sie hatte sich weigern lassen, auszusagen. Ein Haftbefehl wurde beantragt, berichtet wurde.

Schwere Kritik an Auslieferung

Es gab heftige Kritik in den juristischen Kreisen Berlins. Der Vorsitzende der Linkspartei, Martin Schirdewan, sprach von einer "Schande für Deutschland". "Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird keine verfahrensgerechte und menschrechtskompliante Verfahren gewährleisten. Es ist unakzeptabel, dass Deutschland Menschen an Autokraten abgibt statt, dass sie in ihren eigenen Gerichten ein faire Verhandlung erhalten." Die linke Politikerin Julia Nagel beschrieb das Vorfall als "Skandal".

Die Berliner Vereinigung Verfolgter des Nationalsozialistischen Regimes - Liga Antifaschistischer Frauen zweifelte an, dass Maja ein faire Verhandlung und menschliche Haftbedingungen in Ungarn erhalten werde.

  1. Der Fall der Auslieferung einer linken Aktivisten nach Ungarn für Gerichtsverhandlung hat in Deutschland Kontroversen ausgelöst.
  2. Die betroffene Person, identifiziert als "Maja", ist ein 23-jähriges nichtbinäres Individuum aus Jena, bekannt in der linken Szene.
  3. Das Staatsanwaltschaftsamt in Dresden, Sachsen, ist seit Ende 2023 für die Haft von "Maja" zuständig.
  4. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, dass Sven Richwin, Verteidiger von "Maja", die gleichen Anschuldigungen von Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation gegen Rechtsextremisten in Deutschland untersucht.
  5. Das Generalstaatsanwaltschaft in Berlin stellte einen Auslieferungsantrag, der vom Landgericht Berlin genehmigt wurde.
  6. Das Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe lehnte die Auslieferung ab, aber sie wurde vor der Ablehnung durchgesetzt.
  7. In Berlin kritisierte das Berliner Oberlandesgericht die deutschen Behörden wegen des Verzugs im Auslieferungsverfahren, was zu der Übertragung von "Maja" nach Ungarn führte.
  8. Rechtsextremisten in Deutschland sind seit längerer Zeit Gegenstand einer Ermittlungen des Staatsanwaltschaftsamtes in Dresden, Sachsen, wegen gewalttätiger Angriffe.
  9. Ungarische Behörden beschuldigten "Maja" der Angriffe auf Anhänger der Rechten in Budapest zwischen dem 9. und 11. Februar 2023.
  10. Das Bundesverfassungsgericht befehligte dem Berliner Staatsanwaltschaftsamt, die Auslieferung einzustellen und "Maja" zurückzubringen, aber das Amt war dazu nicht in der Lage.

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