Krankheitsmeldung
Wenn Sie krank und arbeitsunfähig sind, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben. Ihr Arbeitgeber hat jedoch das Recht, Beweise für Ihre Krankheit einzusehen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Arzt. Umgangssprachlich wird dieses Stück Papier als „Krankschreibung“ bezeichnet, offiziell heißt es jedoch „Incapacity Certificate“ (AU).
Was muss ich wissen?
Ich bin krank und kann nicht arbeiten. Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind, und sich bei Krankheit spätestens am ersten Arbeitstag am Arbeitsplatz melden. Sie müssen nicht mitteilen, an welcher Krankheit Sie leiden. Wenn Sie abschätzen können, wie lange Sie krank sein werden, sollten Sie diese Informationen ebenfalls mitteilen. Sie können diese Benachrichtigung per Telefonanruf, SMS oder E-Mail übermitteln.
Wann benötige ich eine Krankmeldung?
Ihr Arbeitgeber kann ab dem ersten Tag Ihrer Erkrankung eine Krankschreibung verlangen. Das bedeutet, dass Sie am ersten Tag Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung Ihres Arztes vorlegen müssen. Allerdings schreiben viele Unternehmen vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem dritten Krankheitstag eine Krankmeldung abgeben müssen. Welche Regelungen für Sie gelten, erfahren Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie: Ihre Krankschreibung muss vollständig sein. Das heißt, es müssen alle Tage erfasst werden, an denen Sie krankheitsbedingt von der Arbeit abwesend waren.
Wie sieht eine Krankmeldung aus?
Wenn Sie in der Arztpraxis sind, müssen Sie sagen, dass Sie eine Krankschreibung wünschen. Anhand der Diagnose entscheidet Ihr Arzt, wie viele Tage Sie krankschreiben lassen können. Die Krankschreibung selbst besteht aus drei Teilen:
- Ein Teil ist für Ihre Krankenkasse. Dieser Anteil wird von der Arztpraxis automatisch an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
- Teil für Ihre eigenen Unterlagen.
- Ein Teil ist für Ihren Arbeitgeber. In diesem Abschnitt wird nur die Dauer Ihres Krankenstands angegeben, nicht die Diagnose. Ihr Arbeitgeber weiß also nicht, welche Krankheit Sie haben. Er hat auch kein Recht, Sie danach zu fragen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Krankheitsmeldungen für gesetzlich Versicherte bundesweit digitalisiert. Das bedeutet, dass Krankschreibungen vollständig elektronisch gemeldet werden. Wenn Sie eine Krankmeldung verfassen möchten, sendet die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse, von wo Ihr Arbeitgeber die Meldung erhält.
Erkrankte Arbeitnehmer müssen jedoch ihren Arbeitgeber direkt benachrichtigen. Benachrichtigen Sie mich über Abwesenheiten.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meiner Krankmeldung nicht glaubt?
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht davon ausgeht, dass Sie wirklich krank oder arbeitsunfähig sind, kann er dies Ihrer Krankenkasse mitteilen. Die Krankenkasse wird dann den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Durchführung einer Prüfung beauftragen.
Bekomme ich während meines Krankheitsurlaubs weiterhin mein Gehalt?
Dies hängt von der Dauer Ihres Krankenstands ab.
- Wenn Ihr Krankenstand weniger als sechs Wochen beträgt, erhalten Sie in der Regel weiterhin Lohn.
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- Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr bezahlt, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse anstelle Ihres Gehalts sogenanntes Krankengeld. Allerdings ist dieses Krankengeld geringer als Ihr Gehalt.
Muss ich im Krankheitsfall zu Hause bleiben?
Dies hängt von der Art Ihrer Krankheit ab. Wenn Ihr Arzt Bettruhe empfiehlt, sollten Sie zu Hause bleiben. Wenn Sie nicht im Bett bleiben müssen, können Sie durchaus draußen bleiben oder reisen.
Kann ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Ja, das ist möglich. Es gibt das sogenannte Kinderkrankengeldgesetz. Es sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen zahlt, wenn ein Arzt feststellt, dass ein Kind krank ist und Aufsicht, Pflege oder Zuwendung benötigt. In diesem Fall darf ein Elternteil nicht zur Arbeit gehen und jedes Kind kann 30 Tage im Jahr zu Hause bleiben, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Somit hat jeder Elternteil insgesamt 60 Tage Zeit. Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf 60 Arbeitstage pro Jahr und Kind. Bei mehr als einem Kind beträgt die Höchstdauer 65 Arbeitstage pro Elternteil (insgesamt 130 Tage für beide Elternteile) bzw. 130 Tage für einen Alleinerziehenden.
Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre sein oder eine Behinderung haben, die einer besonderen Pflege bedarf.
- Sie müssen einen medizinischen Nachweis vorlegen können, der die Pflegebedürftigkeit während Ihrer Erkrankung bestätigt.
- Es darf keine andere Person im Haushalt sein, die sich um Ihr Kind kümmern kann.
Kann ich mich auch telefonisch oder online krank melden?
Während der Corona-Pandemie können Sie Ihrem Arbeitgeber eine Erkrankung telefonisch mitteilen. Ab dem 1. April 2023 ist dies nicht mehr möglich.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Krankschreibung vorlegen. Möglicherweise verlangt Ihr Arbeitgeber auch ein ärztliches Attest.
Wichtig
Sie müssen Ihren Arbeitgeber immer benachrichtigen, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen können.