Krankenversicherung
Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen Sie Mitglied einer Krankenversicherung werden. Alle Deutschen müssen außerdem Mitglied einer Krankenkasse sein. Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel Ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sowie die Kosten für Ihre Medikamente oder übernimmt diese vollständig.
Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung oder einen anderen Aufenthaltstitel haben, können Sie Hilfe bei Flüchtlingsgesundheit erhalten Pflege
Was muss ich wissen?
Welche Krankenkasse soll ich wählen?
In Deutschland gibt es mehr als 100 verschiedene Krankenkassen. Dabei handelt es sich teilweise um gesetzliche Krankenkassen, bei anderen um private Krankenkassen. Die beiden Arten unterscheiden sich hinsichtlich Zugang, Beitragshöhe und Leistungen. Die Wahl Ihrer Krankenkasse ist Ihnen grundsätzlich freigestellt. Einschränkungen gelten nur für die private Krankenversicherung. Zugelassen werden nicht alle, sondern nur bestimmte Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige, Studenten) und gutverdienende Arbeitnehmer. Grundsätzlich kann sich jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge nach Ihrem Einkommen. Je höher Ihr Einkommen, desto mehr müssen Sie für die Krankenversicherung bezahlen. Geringverdiener zahlen weniger. Die Idee dahinter ist, dass sich jeder an den Kosten der Krankenversicherung beteiligt. Einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos mitversichern können. Mehr erfahren Sie im Bereich Hausratversicherung.
Bei der privaten Krankenversicherung richten sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Ihrem Versicherungsrisiko. Das Versicherungsrisiko wird anhand Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer Vorerkrankungen und ggf. Ihres Lebensstils berechnet. Insgesamt sind die Beiträge in der Regel höher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings erhalten Selbstzahler oft eine Vorzugsbehandlung, etwa schnellere Arzttermine. Darüber hinaus haben sie häufig Anspruch auf höhere Leistungen als gesetzlich Versicherte. Allerdings müssen Sie zunächst alle Arzt- oder Apothekenrechnungen selbst bezahlen, bevor Sie das Geld von Ihrer Krankenkasse zurückerhalten können.
Wenn Sie im künstlerischen oder journalistischen Bereich tätig sind, können Sie in die jeweils geltende Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Sie zahlen dann nur die halbe Prämie. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse.
Die meisten Deutschen sind Mitglied in gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherung für Sie die richtige ist, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale. Sie können verschiedene Versicherungen auch unter www.krankenkassen.de vergleichen. Jede Versicherung, ob privat oder gesetzlich, bietet unterschiedliche Leistungen an. Einige übernehmen beispielsweise die Kosten für Brillen oder alternative Behandlungen, andere nicht.
Bitte beachten Sie: Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist oft sehr schwierig oder unmöglich. Daher muss die Anmeldung bei einer privaten Versicherung sorgfältig abgewogen werden.
Wie melde ich mich bei einer Krankenkasse an?
Sobald Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, können Sie sich dort anmelden. Mit der Online-Registrierung können Sie fast immer den ersten Schritt machen. Den Mitgliedsantrag finden Sie auf der Website der Krankenkasse Ihrer Wahl. Sie können sich auch persönlich in einer Krankenkassenfiliale anmelden. Bei der Anmeldung benötigen Sie in der Regel ein Passfoto, einen Melde- und Einkommensnachweis oder einen Bescheid eines Jobcenters oder Sozialamtes. Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen Ihre Krankenversichertenkarte per Post zugesandt. Sie müssen diese Karte mit sich führen, wenn Sie in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen.
Was ist eine Hausratversicherung?
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos mitversichern. Dies nennt man Hausratversicherung.
Diese Art der Familienversicherung ist nur möglich, wenn: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse, wie hoch der Höchstbetrag ist, den Sie verdienen können. Versuchen Sie, die Vereinbarung schriftlich zu treffen. Auf diese Weise haben Sie einen Beweis für den Fall, dass etwas schiefgeht.
Für Kinder spielt auch das Alter eine Rolle: Sie sind immer bis zum 18. Geburtstag versichert. Wenn das Kind bis zum 23. Geburtstag nicht erwerbstätig ist. oder bis zu ihrem 25. Geburtstag, wenn sie
- zur Schule gehen
- eine Berufsausbildung absolvieren und kein Geld verdienen
- studieren oder
- Freiwilliger Ein Jahr Arbeit (Junge Freiwillige, die ein soziales oder ökologisches Jahr im Ausland leisten oder sich ehrenamtlich engagieren). li>
Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, bleibt es für den Rest seines Lebens bei seinen Eltern versichert.
Wer zahlt die Krankenversicherung?
Krankenversicherung kostet Geld und muss monatlich bezahlt werden. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen, übernimmt die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten für Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie als Arbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, werden Ihre Krankenversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse überwiesen. Die Hälfte wird von Ihrem Gehalt abgezogen und die andere Hälfte wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Ab einem Einkommen von mehr als 450 Euro sind in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Wenn Sie einen kleinen Job haben, selbstständig sind oder studieren, müssen Sie die gesamten Kosten für die Krankenversicherung selbst bezahlen und jeden Monat an Ihre Krankenkasse überweisen.
Bitte beachten Sie: Sie sparen kein Geld, wenn Sie eine Zeit lang ohne Versicherung auskommen. Wenn Sie Ihre Prämie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums zahlen, müssen Sie diesen Zeitraum später nachzahlen.
Welche Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Schönheitsoperationen, Impfungen bei privaten Fernreisen oder Behandlungen durch Oberärzte. Auch Zahnersatz deckt meist nur einen Teil der Kosten. Beim Thema Zahnersatz lohnt es sich, ein Bonusheft zu führen. In Ihrem Prämienheft bestätigt Ihr Zahnarzt, dass Sie ihn regelmäßig (alle sechs bis zwölf Monate) zur Vorsorge aufsuchen. Wenn Sie diese Bestätigungen über mehrere Jahre in Ihrem Bonusbuch sammeln, übernimmt Ihre Krankenkasse einen höheren Prozentsatz der Kosten für einen eventuellen Zahnersatz. Das Bonusheft erhalten Sie direkt bei Ihrem Zahnarzt. Weitere Informationen zum Bonusbuch finden Sie unter zahnsorge.plus.
Wenn Sie im Krankenhaus sind, müssen Sie außerdem 10 € pro Tag selbst bezahlen. Den Rest der Kosten übernimmt jedoch Ihre Krankenkasse.
Muss ich die Medikamente selbst bezahlen?
Medikamente, die Ihnen bei Ihrem Arzttermin verschrieben werden, müssen Sie in der Regel selbst in der Apotheke abholen. Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden Sie unter aponet.de. Ob Sie die Medikamente aus eigener Tasche bezahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Medikamente zunächst vollständig selbst bezahlen. Sie erhalten in der Regel eine volle Rückerstattung, sobald Sie das Rezept und die Quittung an Ihre Krankenkasse senden.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind, richtet sich die Bezahlung danach, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist. oder nicht. Nur Ärzte können Medikamente verschreiben, das heißt, Sie können sie nicht ohne Rezept kaufen. Für verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie ein rosafarbenes Rezept. Grüne Rezepte für andere Medikamente. Normalerweise müssen Sie die gesamten Kosten für das Arzneimittel auf Ihrem grünen Rezept selbst bezahlen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Sie die Kosten tragen, das heißt, Sie müssen einen kleinen Teil in der Apotheke selbst bezahlen. Der Selbstbehalt darf nicht höher als 10 € pro Medikament sein. Bei Medikamenten für Kinder und Jugendliche gibt es in der Regel keinen Selbstbehalt, sodass Sie nichts bezahlen müssen.
Bitte beachten Sie: Der Selbstbehalt ist begrenzt. Wenn Sie bereits mehr als 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens für Medikamente und Krankenhausaufenthalte ausgeben, müssen Sie für den Rest des Jahres keine weiteren Kosten bezahlen. Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden und viele Medikamente benötigen, sind Sie ab der Grenze von 1 % des Bruttoeinkommens von der Selbstbeteiligung befreit.
Nach Erreichen der 1 %- oder 2 %-Grenze können Sie den „Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Jahreszuschlags“ einreichen. Ihre Krankenkasse. Dazu müssen Sie sämtliche Unterlagen und Belege sowie einen Einkommensnachweis an die Krankenkasse senden. Nach der Untersuchung durch die Krankenkasse erhalten Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse. Wenn Sie diesen Nachweis der Apotheke vorlegen, kann auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden. Die Befreiung gilt für den Rest des Jahres.
Wird die psychiatrische Behandlung bezahlt?
Oft deckt Ihre Krankenversicherung auch die psychiatrische Versorgung ab. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können jedoch nur von der Krankenkasse zugelassene Therapeuten in Anspruch nehmen. Achten Sie bei der Suche nach der passenden Behandlung auf das Stichwort „Krankenkassenzulassung“. Um mit der Behandlung beginnen zu können, muss zunächst ein Arzt oder Psychotherapeut eine sogenannte „Verdachtsdiagnose“ stellen. Diese Diagnose wird dann an Ihre Krankenkasse übermittelt, die dann Ihre Behandlung bestätigt oder ablehnt.
Kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Seit Januar 2021 ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ganz einfach. Sie müssen lediglich eine neue Krankenkasse auswählen und sich anmelden. Eine Kündigung bei Ihrer ursprünglichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Dies gilt allerdings nur bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen. Bei einem Wechsel in die Privatversicherung oder einem Umzug ins Ausland müssen Sie Ihre alte Krankenversicherung kündigen.
In der Regel können Sie nach 12 Monaten Ihre Krankenversicherung wechseln. Sie können auch wechseln, wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten. Unabhängig davon, ob Sie bereits 12 Monate bei Ihrer ursprünglichen Krankenkasse versichert sind.
Wenn Ihre Krankenkasse plötzlich mehr Geld von Ihnen will als zuvor, steht Ihnen ein sogenanntes „Sonderkündigungsrecht“ zu. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung vor Ablauf der 12 Monate kündigen können eine neue Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist oft sehr teuer und schwierig bis unmöglich. Daher muss die Anmeldung bei einer privaten Krankenkasse sorgfältig überlegt werden Krankenkasse.
Wo kann ich mich beschweren?
Wenn Sie ein Problem mit einer Krankenkasse haben, weil diese Ihren Mitgliedsantrag ablehnt oder einen Arztbesuch nicht bezahlen möchte oder Medikamente können Sie sich an die unabhängige Patientenberatung wenden. Anrufe und Beratungen sind kostenlos. Die Mitarbeiter sprechen Deutsch, Arabisch, Türkisch und Russisch. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherungsaufsichtsbehörde beschweren. p >
Wichtig
Einige Ärzte behandeln nur Patienten, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. Diese Patienten bezahlen ihre Arztrechnungen direkt in der Arztpraxis. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nach Ärzten suchen, die behandeln „Krankenkassenpatienten“.
Einen Arzt in Ihrer Nähe finden Sie unter Suche im Website der Bundesärztekammer. Wenn Sie zum ersten Mal auf Ihr Bundesland klicken, werden Sie auf eine neue Seite weitergeleitet. Dort können Sie dann nach einem Arzt suchen, der Ihre Sprache spricht. Falls Sie keinen Arzt finden, der Ihre Sprache spricht Für Ihre Sprache können Sie einen Dolmetscher mitbringen.