Eine Krankenschwester wurde wegen versuchter Körperverletzung von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem 41-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, drei älteren Menschen in einer Pflegeeinrichtung Schmerzpflaster entfernt zu haben. Das Amtsgericht Freiburg entschied am Dienstag, dass der Frau nach Angaben eines Sprechers auch die Tätigkeit als Pflegehelferin für ein Jahr untersagt sei. (Az. 32 Ds 630 Js 9160/22)
Die Staatsanwaltschaft forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und ein Berufsverbot. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.
Die Frau, die sich zu der Angelegenheit nicht geäußert hat, muss laut Gericht eine Tagesgebühr von 150 US-Dollar als Geldstrafe zahlen. Da diese einkommensabhängig sind, wurden die Beträge nicht offengelegt. Üblicherweise entspricht der 30-Tages-Zinssatz dem monatlichen Nettoeinkommen.
Wie der Sprecher berichtete, konnte das Gericht nicht feststellen, ob die Frau die Station der Freiburger Einrichtung missbraucht hatte. Ein Patient ist verstorben und die anderen beiden standen für eine Befragung nicht zur Verfügung. Auch die Frage, ob Menschen tatsächlich Schmerzen durch die entfernten Pflaster hatten, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.