Inmitten eines jahrelangen Rechtsstreits um Til Schweigers höheren Anteil an den Gesamteinnahmen seiner Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ hofft das Landgericht Berlin, am Mittwoch (12 Mittag). Drehbuchautorin Anika Dekker verlangte mehr Geld aus den Erlösen beider Filme. Hintergrund ihrer Klage ist der „Gleichheitsparagraf“ des Urheberrechts. Sehen Sie Nachzahlungen vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung offensichtlich in keinem Verhältnis zu den später erzielten Einnahmen steht. Keinohrhasen war der erfolgreichste deutsche Film des Jahres 2008. „Zweiohrchicken“ lockte später Millionen Besucher an.
Der Autor strebt nach mehr Einnahmen durch sogenannte Stufenklagen. Zunächst forderte sie Informationen über die Einnahmen des Films von der Produktionsfirma, dem Rechteinhaber Barefoot Films und dem Medienkonzern Warner Bros. an. Dabei handelt es sich sowohl um Filmerlöse als auch um Entwicklungserlöse beispielsweise aus DVD-, TV- und Streaming-Diensten.
Das Bezirksgericht entschied im Oktober 2020 zu Gunsten von Decker und verwies auf den überdurchschnittlichen Erfolg der beiden Filme und Hinweise auf eine mögliche weitere Beteiligung. Es ist unklar, ob sie alleinige Autorin oder Co-Autorin des Drehbuchs ist.
Die beklagten Unternehmen legten zunächst Berufung gegen das Urteil ein. Sie hoben diese Entscheidung jedoch bei einer mündlichen Anhörung vor dem High Court im Februar 2022 auf. Damit ist der Weg frei für die zweite Phase des Prozesses, in der nun mögliche Zahlungen abgewickelt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bisherige Gehalt des Autors in einem deutlichen Missverhältnis zu den Einspieleinnahmen stand.