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Kontroverse um Kosten für medizinische Transporte nach Klimaprotesten

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Fast drei Jahre nach den Protesten von Klimaaktivisten auf der Autobahn A20 bei Tribsees streitet das Zivilgericht des Landgerichts Stralsund um Kosten für Krankentransporte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers baumelte am 27. November 2020 ein Klimaaktivist von der Brücke und hängte ein Transparent auf. Rettungskräfte hoben die Demonstrantin zu Boden und brachten sie gegen ihren Willen in ein Krankenhaus in Stralsund. Die Region Vorpommern-Rügen verlangte von dem Aktivisten eine Zahlung von 1.658 Euro für die Nutzung eines Krankenwagens und eines Notarztes.

In erster Instanz gab das Landgericht Greifswald der Klage statt. Als Begründung wurde angegeben, dass der Bezirk Dienstleistungen für Klimaaktivisten erbringe. Notärzte stellten fest, dass eine Operation aufgrund psychischer Probleme und der Gefahr, die das Abseilen für sie und andere darstellte, notwendig war. Die Tatsache, dass der Aktivist unmittelbar nach seiner Ankunft im Stralsunder Klinikum freigelassen wurde, spielt keine Rolle, ebenso wenig wie die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Klimaprotestes.

Das Bezirksgericht stellte bei einer Anhörung am Mittwoch klar, dass nach Angaben eines Sprechers niemand im Klägerbezirk Anspruch auf die Kosten habe. Das Urteil wird am 18. Oktober verkündet.

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