Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat für eine Tierklage entschieden, nachdem eine Katzenbesitzerin gestürzt war, als sie versuchte, einen in der Nähe befindlichen Hund daran zu hindern, ihren Kater anzugreifen. In seinem am Montag veröffentlichten Urteil entschied das Gericht, dass Tierhalter nicht nur für Verletzungen haften, die direkt durch die Tiere verursacht werden, sondern auch, wenn eine Person beim Eingreifen durch die von den Tieren ausgehenden Gefahren verletzt wird. (Az. 4 U 249/21)
Im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht zugunsten des Katzenhalters, dessen bisherige Schadensersatzklagen beim Landgericht Gießen erfolglos blieben. Die Hunde- und Katzenrauferei, die den Besitzer des Tieres vor Gericht brachte, begann beim Schneeschaufeln. Der Collie einer Nachbarin sei in das Grundstück der Frau eingedrungen und habe sich auf ihre Katze gestürzt, berichtete eine Gerichtssprecherin. Die Frau griff nach dem Besen und versuchte, die Tiere zu trennen, nur um zu fallen und sich zu verletzen.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte als Halterin des Hundes für den erlittenen Schaden haftbar sei. Der Angriff des Hundes veranlasste den Kläger, der Katze zu Hilfe zu eilen. Auch wenn es angesichts der winterlichen Verhältnisse objektiv unklug wäre, sich dem Tier schnell zu nähern, sei es eine “völlig naheliegende Reaktion”.