Gerichtliche Einrichtung [oder] Gericht für Rechtsstreitigkeiten - Konflikt zwischen GDL und City-Bahn: Gewerkschaft zieht den Kürzeren
Die örtliche Arbeitsgerichtshof hat in jüngster Vergangenheit Änderungen an der Entscheidung des Untergerichts hinsichtlich der Personalbeschäftigung während Notfalldiensten und der Benachrichtigung von Arbeitnehmern über Streiks getroffen. Der Grund für diese Entscheidung wird innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen öffentlich gemacht werden.
In jüngster Zeit hat die GDL-Gewerkschaft durch mehrere Streiks bei der City-Bahn-Netzwerkstörungen gesorgt, um einen 35-Stunden-Arbeitswochenplan, ähnlich wie bei anderen Eisenbahngesellschaften, zu erlangen. Die Chemnitzer kommunale Eisenbahn-Gesellschaft, die mehrere Linien in der Chemnitzer Region überwacht, hat im Mai eine Verfügung eingereicht, um die studentischen Verkehrsdienste vor weiteren Streiks zu schützen. Etwa 1.800 Kinder und Jugendliche hängen von diesen Routen ab, um zu und von der Schule zu pendeln. Aufgrund der Entscheidung des Arbeitsgerichts hat die Gewerkschaft entschieden, einen Rechtsbehelf einzureichen.
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