zum Inhalt

Konflikt um Schröders früheres Amt: mögliches Wiederaufnahmeverfahren

Ex-Kanzler Gerhard Schröder, der sein Mandat im Bundestag verloren hat, geht nach einer früheren Niederlage zum zweiten Mal vor Gericht.

Auf dem Tisch von Schröders Anwälten liegt ein Aktenordner mit der Aufschrift "Schröder / BRD".
Auf dem Tisch von Schröders Anwälten liegt ein Aktenordner mit der Aufschrift "Schröder / BRD".

Gericht der Hohen Verwaltung - Konflikt um Schröders früheres Amt: mögliches Wiederaufnahmeverfahren

Der Streit um die ehemalige Amtsstelle des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schroeder (SPD) im Bundestag geht weiter mit einer neuen Gerichtsverhandlung. Ab 10:00 Uhr wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mündlich mit dem Fall beschäftigen. Schroeder (80) will die Gerichte dazu nutzen, die Bundestag dazu zu zwingen, sein Amt weiter mit Räumen und Personal zu finanzieren. Das erste Gerichtsurteil hatte sich gegen ihn im Mai 2023 entschieden.

Im Frühjahr 2022 hat die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP Regelungen für die Bezahlung von Ämtern für ehemalige Bundeskanzler eingeführt. Diese hängt nun davon ab, ob die ehemaligen Politiker tatsächlich noch Aufgaben aus ihrer früheren Funktion erfüllen, wie z.B. die Annahme von Patronaten und Reden. Es gab wiederholt scharfe Kritik an Schroeder wegen seiner Beziehungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Im Mai 2022 hat das Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, die Finanzierung von Schroeders Amt einzustellen. Schroeder war Bundeskanzler von 1998 bis 2005 und Vorsitzender der SPD von 1999 bis 2004.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles