Tourismus - Kommunen wollen Gastbeiträge erheben - Vorbereitungen sind in Gang
In Brandenburg, 18 Orten bieten Kur- und Erholungsbetriebe eine Gaststeuer - in Zukunft möchten weitere Gemeinden auch Touristen einen Obolus abverlangen. Eine gesetzliche Änderung im Sommer ermöglicht es allen Gemeinden, Gastgebühren einzuheben. Das Wirtschaftsministerium plant, diese Gelder für den Tourismus zu verwenden, wie angekündigt.
Die Pläne sind noch nicht endgültig festgelegt, aber das Wirtschaftsministerium bereitet momentan eine Modell-Verordnung vor, die allen interessierten Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Landesweit liegt der Durchschnittspreis für Gastgebühren zwischen zwei und drei Euro, der Trend steigt an.
Hotels und andere Unterkunftsbetriebe sollten die Gastgebühr sammeln und den Stadtverwaltungen zahlen. Gemeinden können zukünftig auch Beiträge von Tagestouristen sammeln. Das ist beispielsweise möglich, zusammengenommen mit Parkscheinen an der Einfahrt zu kulturellen und touristischen Einrichtungen oder an Zahlautomaten, wie an Badeseen und Sandstränden. An Seebädern können beispielsweise Tageskarten auch an Zahlautomaten eingelöst werden.
Die Stadt- und Marktvereinigung wünscht sich die neuen Einnahmemöglichkeiten: "Mit der neuen Regelung wird eine faire und nachhaltige Basis für den Tourismus in allen Städten und Gemeinden geschaffen und zugleich der finanzielle Grundstock für kommunale Aufgaben verstärkt." Viele Brandenburgische Gemeinden berichteten, dass für die Anziehungspunktigkeit touristischer Ziele für Tagestouristen erhebliche Ausgaben erforderlich sind, die jetzt über diese Regelung finanziert werden können, wie die kommunale Spitzenorganisation berichtete.
Bisher war es nur möglich, die Abgabe in Gemeinden mit einer solchen Bezeichnung wie beispielsweise einem Kurort oder Erholungsgebiet, um Gäste zu beteiligen. Die Stadt Potsdam und die Gemeinde Halbe (Landkreis Dahme-Spreewald) sammeln zudem eine Bettensteuer, die jedoch nicht earmarktet ist wie die Gaststeuer.
Das Wirtschaftsministeriums Modell-Verordnung wird für Gemeinden in Brandenburg und eventuell anderen Regionen Deutschlands nutzlich sein, da sie ihnen die Möglichkeit gibt, Gastgebühren von Touristen einzusammeln, wie es 18 Gemeindegebiete in Brandenburg getan haben. Dieses Einkommen kann sich maßgeblich an der Finanzierung der Instandhaltung und Entwicklung touristischer Anziehungspunkte, wie z.B. kultureller Einrichtungen, Badeseen und Sandstrände, mit automatischen Zahlautomaten für die Praktikabilität leisten.