Der Niedersächsische Städtebund (NSGB) betont die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen. „Mit ihr wurden die wichtigen Aufgaben und Einrichtungen vor Ort ermöglicht“, sagte NSGB-Präsident Marco Trips, darunter Straßen, Schulen, Freiwillige Feuerwehren, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Die Grundsteuerreform dürfe also nicht dazu führen, dass die Grundsteuer selbst in Frage gestellt werde, warnt Trips. Es ist auch keine versteckte Steuererhöhung.
Die Grundsteuer B ist laut Verband mit einem Aufkommen von rund 1,5 Milliarden Euro einer der wichtigsten Einnahmeposten der niedersächsischen Kommunen. „Ohne sie kann es nicht funktionieren“, sagte NSGB.
Zuletzt ist der Prozess der Grundsteuererklärung, die Grundstückseigentümer bis Ende Januar abgeben müssen, immer wieder in die Kritik geraten. Wie Bayern bereits entschieden hat, gibt es auch Gespräche über eine erneute Verlängerung der Frist. In Niedersachsen fehlt noch etwa jede fünfte Grundsteuererklärung.
Hintergrund ist, dass eine Reform notwendig wurde, nachdem das Bundesverfassungsgericht die veralteten Grundlagen der Grundsteuerbemessung moniert hatte – die Bundesregierung musste daraufhin ein neues Grundsteuergesetz verabschieden. Einerseits sollen die Grundsteuereinnahmen der Kommunen erhalten bleiben, andererseits sollen neuere, legale und sichere Berechnungsmethoden gefunden werden. Länder können jedoch wie Niedersachsen vom föderalen Modell abweichen.
Im Rahmen der Reformen haben Bund und Länder betont, dass es nicht um Steuererhöhungen geht. Letztlich legen aber Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuern mit sogenannten Hebesätzen fest. Der nach dem neuen Verfahren ermittelte Steuerbetrag wird erstmals im Jahr 2025 erhoben.