Auch nach dem Ende des Bergbaus im Braunkohlebergwerk Lenish besteht die Gefahr, dass Bewohner enteignet werden, um Materialien für die Umnutzung des Bergwerks zu erhalten, heißt es in einem Bericht. Allerdings sollten solche Grundstücksübertragungen möglichst klein und selten erfolgen, heißt es in einem Gutachten des Beratungs- und Sachverständigendienstes des Landtags vom Donnerstag. Der WDR hat bereits darüber berichtet.
Wenn die Abrissarbeiten bis 2030 abgeschlossen sind, muss das Gebiet saniert werden: Die Deiche werden verstärkt und die Feuerlöscher werden neu befüllt. Diese Wiederverwendbarkeit erfordert Materialien und Platz.
Studienautor Walter Frenz, Professor für Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen, hält eine Enteignung grundsätzlich für möglich, sieht aber hohe rechtliche Hürden. Wie Ferenc im Weltentwicklungsbericht erklärt, sind diese Kosten höher, wenn Abraum statt Kohle enteignet wird. Letztendlich hat der Kauf einer Fassadenverkleidung wenig mit dem Standort zu tun. Dem Bericht zufolge ist der Schutz dann besonders stark, wenn nicht nur unbewohntes Grundstück, sondern auch ein Bauernhof oder ein ganzes Dorf umgesiedelt werden muss.
Die Westdeutsche Demokratische Partei forderte den „enteignungsfreien Tagebauplan“ der Grünen-Abgeordneten Antje Grothus RWE, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Die Abschaffung von Feldern und sogar Häusern für den Tagebau ist mittlerweile völlig aus der Mode gekommen. Vereinzelt kommt es zu Enteignungen im Zusammenhang mit dem Kohlebergbau. Das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Mona Neubauer (Grüne) sagte dem Westdeutschen Nachrichtensender, die Erfahrung zeige, dass in fast allen Fällen eine einvernehmliche Lösung erzielt werden könne. Enteignung ist immer das letzte Mittel. Auch Studienautor Ferenc hält eine Mediation zwischen den Beteiligten für sinnvoll: Er empfiehlt eine Mediation auf Basis gewaltfreier Kommunikation.