- Die rechtsextreme Kampfsportgruppe "Knockout 51" hat in Eisenach, Thüringen, seit mindestens 2021 versucht, sich als Gesetzessicherheitskraft etablieren und ein "Nazi-Viertel" zu schaffen.
- Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt noch gegen fünf Polizisten wegen Verletzung des Geheimnisverhaltens gegen Mitglieder dieser rechtsextremen Gruppe.
- Untersuchungen gegen einen weiteren Polizisten in Thüringen wurden eingestellt, da die Ermittlungen herauskamen, dass er unschuldig ist.
- Das Oberlandesgericht Jena hat kürzlich "Knockout 51" als kriminelle Vereinigung eingestuft, was zu Haftstrafen für die führenden Figuren des Vereins von zwei Jahren und zwei Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten führte.
- Der Bundesanwalt – der die Ermittlungen gegen die vier Rechtsextremen leitete – hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Vertreter des Bundesanwalts forderten primär aufgrund der Beurteilung, dass "Knockout 51" keine kriminelle, sondern eine terroristische Organisation sei. Das Gericht folgte dieser Beurteilung nicht.
- Inzwischen wurden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera gegen einen thüringischen Polizisten wegen mutmaßlicher Straftaten eingestellt, da keine Straftat festgestellt wurde. Allerdings hatte der Mann in den internen Datenbanken der Polizei faktuelle Informationen über "Knockout 51" abgefragt. Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera wurde herausgefunden, dass dies nur professionellen Gründen wegen getan wurde.
- Die rechtsextreme Kampfsportgruppe "Knockout 51" hat in Eisenach, Thüringen, seit mindestens 2021 versucht, sich als Gesetzessicherheitskraft etablieren und ein "Nazi-Viertel" zu schaffen.
- Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt noch gegen fünf Polizisten wegen Verdachts der Geheimnisverletzung gegen Mitglieder dieser rechtsextremen Gruppe.
- Ob die Anschuldigungen zutreffen oder nicht, kann derzeit nicht beantwortet werden. Die Ermittlungen gegen einen weiteren Polizisten in Thüringen wurden eingestellt, da die Ermittlungen herauskamen, dass er unschuldig ist.
- Das Oberlandesgericht Jena hat kürzlich "Knockout 51" als kriminellen Verein eingestuft, was zu Haftstrafen für die führenden Figuren des Vereins von zwei Jahren und zwei Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten führte.
- Der Bundesanwalt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, da er die Meinung vertritt, dass "Knockout 51" keine kriminelle, sondern eine terroristische Organisation sei.
- Eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft Gera gegen einen thüringischen Polizisten wegen mutmaßlicher Straftaten wurde eingestellt, da keine Straftat festgestellt wurde. Allerdings hatte der Mann in den internen Datenbanken der Polizei faktuelle Informationen über "Knockout 51" abgefragt. Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera wurde herausgefunden, dass dies nur professionellen Gründen wegen getan wurde.
- Aufgrund des Arbeitsaufkommens hatte der Mann diese professionellen Gründe nicht dokumentiert, fortschritt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera weiter. Das, was dazu geführt hatte, dass man vermutete, er habe die Informationen ohne professionellen Grund und möglicherweise an Mitglieder von "Knockout 51" weitergegeben, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera. Allerdings "ist keiner unbefugten Person Informationen weitergegeben worden", betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera.
Rechtsextremismus - "Knockout 51": Justiz prüft Verhalten von Polizeibeamten
Aufgrund des Arbeitsaufkommens hatte der Mann diese professionellen Gründe nicht dokumentiert, fortschritt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera weiter. Das, was dazu geführt hatte, dass man vermutete, er habe die Informationen ohne professionellen Grund und möglicherweise an Mitglieder von "Knockout 51" weitergegeben, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera. Allerdings "ist keiner unbefugten Person Informationen weitergegeben worden", betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera.
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