Nach fast drei Jahren ist seit diesem Dienstag (31. Januar) mit den neuen Corona-Verordnungen im Nahverkehr in Baden-Württemberg die Maskenpflicht aufgehoben worden. Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können jetzt ohne lang vorgeschriebenen Schutz leben. Dies sind die letzten Bedingungen, die das Land selbst entscheiden kann.
Tagelang trennen sich die Wege von Land und Bund auf der Schiene: Während die Pflicht im Nahverkehr aufgehoben wurde, gilt im Fernverkehr der Deutschen Bahn bis Mittwoch (1. Februar) eine Maskenpflicht.
Seit Ende April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das Gesundheitsministerium teilte jedoch mit, dass vorerst nur die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreiche, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen und im Nahverkehr, wo die Regelung angekündigt sei. Die Corona-Regeln des Bundes bleiben bis zum 7. April in Kraft, dann entfällt die Maskenpflicht für Patienten und Besucher aufgrund der aktuellen Umstände.