Das Landgericht Braunschweig hat wenig Hoffnung für die drei von Greenpeace unterstützten Kläger in der Klimaschutzklage gegen Volkswagen. Der Vorsitzende Richter stellte am Dienstag klar, dass die Klage nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung zulässig sei, die Erfolgsaussichten jedoch gering seien. In der Zivilklage wollen die drei Kläger unter anderem Ziele erreichen, Autoherstellern den Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 zu verbieten.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers machten die Kläger ihre Grundrechte geltend. Diese beziehen sich aber, wie der Referent erläuterte, direkt auf das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. „Bezeichnend ist hier, dass sich Privatpersonen auf der Klägerseite und Privatunternehmen auf der Beklagtenseite gegenüberstehen“, sagte der Sprecher. Grundrechte hätten in dieser Beziehung keinen direkten Einfluss, sagte er.
Der Standpunkt von Volkswagen wurde grundsätzlich bestätigt. Die Anwälte der drei Kläger sagten, sie würden im Falle einer Verurteilung Berufung einlegen. Das Gericht soll seine Entscheidung am 31. Januar bekannt geben.