Das Landgericht Braunschweig macht Hoffnung auf die Ansprüche von drei von Greenpeace unterstützten Klägern im Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass die Klage nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung zulässig sei, die Erfolgsaussichten jedoch gering seien. Eines der Ziele, die die drei Kläger in der Zivilklage erreichen wollen, ist es, Autoherstellern den Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 zu verbieten.
Ein weiteres Ziel der Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer ist es, dass VW den Kohlendioxidausstoß bis 2030 um 65 % gegenüber 2018 senkt. Doch das Projekt hatte am Dienstag in einem vollbesetzten Gerichtssaal in Braunschweig einen Haken. Die einzigen Kläger, Kaiser und Mayer, nahmen am Prozess teil, in dem sie ihre Grundrechte verteidigten, so Gerichtssprecher Bastian Willers. Diese gelten jedoch seiner Meinung nach unmittelbar für das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat.
Erfolgsaussichten der Klägerin sind gering
Das LG Braunschweig erläuterte seine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klägerin gering. „Die Besonderheit dabei ist, dass auf der Seite des Klägers eine Privatperson und auf der Seite des Beklagten ein Privatunternehmen steht“, sagte Gerichtssprecher Willers, „Grundrechte haben in diesem Zusammenhang keine unmittelbare Auswirkung.
Volkswagens zentraler Punkt wird bestätigt. „Es ist ein guter Tag und wir sind sehr zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts“, sagte Volkswagen Rechtsanwalt Wolf Spieth. Bei der Umsetzung des Klimaschutzes liegt die Priorität beim Gesetzgeber und es besteht Handlungsbedarf im Gesetzgeber. Das Gericht stellte außerdem fest, dass Volkswagen zulässige und genehmigte Aktivitäten durchführte.
Die Anwältin der drei Kläger, Roda Verheyen, kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Sie wollte auch nicht sagen, dass sie den Fall komplett verloren hatte, weil das Gericht die Klage zumindest für zulässig befand. „Wir sind mitten in einem Streit, und das ist gut so“, sagte Verheyen. Aber was die Gerichte für unzulässig halten, ist nicht ihre Rechtsauffassung, sondern ein dogmatischer Irrtum. Das Gericht beabsichtigt, seine Entscheidung am 31. Januar bekannt zu geben.
Weiteres Verfahren
Kurz darauf wird im Februar ein ähnliches Verfahren vor dem Amtsgericht Detmold fortgesetzt. Mit der dortigen Klage will Landwirt Ulf Allhoff-Cramer VW zwingen, den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen. Er kam am Dienstag nach Braunschweig, um die Kläger moralisch zu unterstützen.
Neben VW sahen und sahen sich auch andere Autohersteller mit Klimaschutzklagen vor diversen Gerichten konfrontiert. So ging die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Im Streit mit BMW hofft das Landgericht München, sein Urteil im Februar zu veröffentlichen. Im September wies das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Klage des Clubs gegen Mercedes ab.
Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrennungsmotoren ab 2035 verbieten. Dies gilt nicht für Gebrauchtwagen mit klassischem Antrieb.