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Das Urteil aus Karlsruhe kommt zur Unzeit: Die Zahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen ist im September auf den tiefsten Stand seit über zehn Jahren gefallen..aussiedlerbote.de

Klimafonds-Urteil droht milliardenschwere Baufinanzierung

Das jüngste Urteil des Karlsruher Richters zwingt das Bauministerium dazu, Finanzierungspläne im Wert von rund 2,3 Milliarden Euro zu überdenken. Auch das KfW-Programm zur Wohneigentumsförderung bei Familien taucht in einer möglichen Crosslist auf, die ntv.de vorliegt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) führt zu erheblichen Änderungen im Förderprogramm des Bundes; auch zahlreiche Projekte des Bundesbauministeriums stehen zur Debatte . Projekte im Wert von rund 2,3 Milliarden Euro seien nach dem Urteil des Karlsruher Richters unsicher, heißt es in einer Übersicht des Ministeriums, die ntv.de vorliegt.

Folgende Projekte sind „wesentlich betroffen“:

  • Energiefreundliche Stadterneuerung im Umfang von 70 Millionen Euro (im Jahr 2023 bzw. 2024),
  • Klimafreundliches Neubauprogramm (KFN) und Wohneigentumsförderung (Weltwirtschaftsforum) 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 (1,1 Milliarden Euro geplant für nächstes Jahr),
  • Sanierung von Jugend-, Kultur- und kommunalen Einrichtungen im Bereich Sport (SJK), 400 Millionen Euro in diesem Jahr,
  • 200 Millionen Euro in diesem Jahr für die Anpassung städtischer Gebiete an den Klimawandel,
  • Finanzhilfe für die städtische Wärmeplanung . Im Jahr 2024 stehen hier 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Nach dem Urteil werden die Mittel „ab sofort“ für energetische Sanierungen der Stadt in diesem und im nächsten Jahr sowie für die Sanierung städtischer kommunaler Einrichtungen verwendet. den Jugend-, Kultur- und Sportsektor sowie die Anpassung städtischer Gebiete an den Klimawandel.

Die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung (Weltwirtschaftsforum) sind nach Angaben des Ministeriums in diesem Jahr weiterhin deutlich im Angebot. Bis Ende Dezember können Bürgerinnen und Bürger bei der KfW eine Förderung für diese Maßnahmen beantragen. Was als nächstes passieren wird, ist noch unbekannt.

Umbauten statt Neubauten könnten auf der Strecke bleiben

Wie eine Sprecherin gegenüber ntv.de bestätigte, stehen jedoch zwei neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung und befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase und Experten setzen große Hoffnungen darauf. Einerseits gilt „Neu kauft Alt“, wo Familien bestehende Gebäude erwerben können, die einer Renovierung bedürfen. Auf der anderen Seite gibt es „kommerzielle bis private“ Projekte. Büro- und Einzelhandelsflächen werden in klimafreundliche Wohnräume umgewandelt. Bundesbauministerium Klara Geywitz hat zugesagt, im Rahmen des KfW-Förderprogramms allein in den Jahren 2024 und 2025 235.000 neue Wohnungen zu bauen.

Am Mittwoch blockierte ein Karlsruher Richter die nachträgliche Umverteilung der Corona-Kredite für Klimaschutz und Industriemodernisierung. Damit fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen vom Kernhaushalt finanziell getrennten Sonderfonds.

Die Bundesregierung werde „unverzüglich einen neuen Wirtschaftsplan für einen Klima- und Übergangsfonds über einen Zeitraum von mehreren Jahren entwickeln“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. 2024. Eingegangene Zusagen werden eingehalten. „Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung für den Klimaschutz im Gebäudesektor weiterhin sehr deutlich zum Ausdruck bringen.“ ”

Quelle: www.ntv.de

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