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Klagen wegen Untätigkeit beim Bau von Windkraftanlagen sind selten

Windkraft:Ein Strommast steht in einem Windpark.
Ein Strommast steht in einem Windpark.

Klagen wegen Untätigkeit beim Bau von Windkraftanlagen sind selten

In Sachsen-Anhalt sind Untätigkeitsklagen gegen die Regierung bei der Genehmigung und dem Bau von Windkraftanlagen sehr selten. Ein Magdeburger Sprecher sagte, dass beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahrzehnt neben dem aktuellen Fall insgesamt drei solcher Klagen eingegangen seien: eine in den Jahren 2009, 2013 und 2016. Auf Anfrage. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur gibt es derzeit bundesweit mindestens 30 solcher Klagen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des OVG Greifswald fast 20 Klagen gegen Windkonzerne wegen Untätigkeit anhängig.

Hauptinhalt des Verfahrens in Sachsen-Anhalt sind Denkmalfragen und Naturschutz sowie die Zusammenarbeit mit Denkmal- und Unternaturschutzbehörden. Von den drei abgeschlossenen Klagen wurde eine gewonnen und zwei abgewiesen.

OVG ist derzeit auf dem Weg, sieben Windkraftanlagen zu bauen. Der Kläger hat am 12. Mai 2016 einen Antrag auf Genehmigung zum Bau der Anlage nach dem Bundesemissionsschutzgesetz gestellt. Nun klagt sie auf Genehmigung wegen Unterlassens. Es wird davon ausgegangen, dass die Klage seit Oktober 2021 beim Zweiten Senat des OVG anhängig ist.

Quelle: www.bild.de

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