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Klagen: Die Erzdiözese erwähnt keine Verjährungsfrist

Das Erzbistum München und Freising will sich nach einer Klage von Missbrauchsopfern in Traunstein nicht auf die Verjährung berufen. Es ebnet den Weg für eine gerichtliche Überprüfung eines zentralen Falls im Bericht der Erzdiözese über sexuelle Gewalt. „Das Erzbistum München und Freising hat unverzüglich seine Verteidigung im Feststellungsverfahren beim Landgericht Traunstein eingereicht, ohne die Verjährung anzufechten“, teilte das Bistum am Mittwoch mit.

“Das Erzbistum ist bereit, das Leiden des Klägers anzuerkennen und für weitere Schadensersatzansprüche eine angemessene Lösung zu finden”, heißt es in der Erklärung. „Die Erzdiözese bedauert zutiefst das Leiden der Kläger und anderer Missbrauchsopfer.“

Kritiker haben gefordert, Fälle von Missbrauch innerhalb der Kirche vor Gericht zu bringen, da sie befürchten, dass Diözesen sich auf Beschränkungen durch Diözesanverordnungen berufen könnten , und Vorrückungsverfahren beim Amtsgericht Traunstein.

Der Kläger ist ein Mann, der behauptet, von Pfarrer H., einem verurteilten Wiederholungstäter in Garching an der Alz, missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, die sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Verdächtige: die mutmaßlichen Täter, die Erzdiözese und ehemaligen Erzbischöfe Kardinäle Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Werther wegen Vertuschung des Sachverhalts, wodurch ein weiteres Vorgehen des Priesters ermöglicht wird. H. Der Fall war einer der zentralen Fälle in einem vor einem Jahr vorgelegten Bericht über sexuelle Gewalt im Erzbistum München und Freising.

Der Pfarrer zog trotz vorangegangener Missbrauchsvorwürfe in den 1980er Jahren von Nordrhein-Westfalen nach Bayern. Obwohl der Mann nach weiteren Straftaten in Grafen bei München wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er erneut verlegt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seiner Tat wusste – der Pfarrer missbrauchte erneut Kinder.

Nach dem Tod des emeritierten Papstes Benedikt XVI. Ratzinger wird das Verfahren gegen ihn ausgesetzt, bis ein Rechtsnachfolger feststeht. Gegen die drei anderen Angeklagten, deren Frist zur Beantwortung der Klage am Mittwochabend abgelaufen ist, wurde das Verfahren unverändert fortgesetzt. Als Termin für die Anhörung empfahl das Gericht den 28. März.

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