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Klage zu Nachtragshaushalt: Rechtswissenschaftler beauftragt

Die Bremer Regierung bereitet sich auf eine bereits eingereichte Klage zum Nachtragshaushalt 2023 vor. Der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland solle den Senat vor dem Staatsgerichtshof vertreten, teilte das Finanzressort am Dienstag mit. Die CDU-Fraktion hatte Klage eingereicht, weil sie das Aussetzen der Schuldenbremse für den Nachtragshaushalt für unrecht hält.

Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Sie schreibt in der Regel einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung vor. Doch bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden.

Die Bremer Regierung hat die Ausnahmeregel für den Nachtragshaushalt 2023 genutzt. Sie begründet die Entscheidung mit der Klimakrise in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise. Zur Bekämpfung stellt die Regierung drei Milliarden Euro über Kredite bis 2027 bereit. «Die Mittel dienen unter anderem der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, der Transformation der Wirtschaft und der klimafreundlichen Wärmeversorgung», sagte Finanzsenator Björn Fecker (Grüne). «Diese Gegenmaßnahmen sind aus dem normalen Haushalt schlicht nicht finanzierbar.»

Die CDU-Fraktion geht mit einer Normenkontrollklage dagegen vor. Sie stützt sich auf ein Gutachten, das der Rechtswissenschaftler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes für sie verfasst hat. Demnach ist nicht ausreichend begründet worden, warum die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Für mehr als 90 Prozent des Geldes gebe es keine genauen Angaben zum Verwendungszweck. Zudem solle ein «Vorrat» an Kreditermächtigungen über mehrere Jahre angelegt werden.

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