Das Landgericht Saarbrücken hat die Hauptsacheklage gegen den Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes abgewiesen. Ein Sprecher des Landgerichts sagte am Donnerstag, Hintergrund der Jury-Entscheidung seien „rechtliche Gründe“. Fehlende tatsächliche Voraussetzungen zum Nachweis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im März 2022 Anklage gegen den Vorsitzenden der IHK wegen versuchten Totschlags und fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung erhoben. Als solcher hätte er Informationen über die schwere Erkrankung des Pathologen nicht an die Zulassungsbehörde weitergeben und damit “in Kauf nehmen dürfen, dass der Patient infolge einer versäumten oder nicht näher bezeichneten Behandlung sterben würde”, so die Staatsanwaltschaft. Die Ärztekammer weist die Vorwürfe zurück.