Am 20. Februar wird die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, geht es um den Einsatz sogenannter Thermofenster in Volkswagen-Dieselautos (Abgasnorm Euro 5). Umweltschützer und Autohersteller diskutieren diese Isolierfenster seit Jahren. Die Software reduziert die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen, sodass das Auto bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstößt.
Das Gericht erklärte weiter, dass es aufgrund der Angaben von Volkswagen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei, die Abgasrückführung insbesondere bei niedrigen Temperaturen zu reduzieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Fahrzeuge mit solchen Thermofenstern zugelassen. Andererseits ist auch die Umwelthilfe im Einsatz.
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Vergangenheit verschiedene Streitfragen zu diesem Thema vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat am 8. November 2022 entschieden, dass der DUH ein Klagerecht zusteht. Die EuGH-Richter präzisierten damals auch ihre restriktive Position zu Thermofenstern. Demnach dürfen Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur dann zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung ernsthafter Gefahren für den Motor und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sind.
Das Verwaltungsgericht teilte weiter mit, dass nun Richter Schleswig entscheiden muss, ob diese Voraussetzungen vorliegen.