Weniger als zwei Monate nach der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim wurde Klage gegen das Wahlergebnis eingereicht. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sagte am Samstag, die Klage und der Eilantrag seien an diesem Wochenende eingegangen. Die Zeitung Mannheimer Morgan berichtete zuerst über die Geschichte. Wer die Klage eingereicht hatte, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen.
Am 9. Juli ging es bei der Zweitwahl um das Amt des Oberbürgermeisters der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs ganz knapp zu. Den offiziellen Endergebnissen zufolge gewann CDU-Kandidat Christian Spechter die Wahl mit nur 859 Stimmen Vorsprung vor seinem Kontrahenten Torsten Riel von den Sozialdemokraten. Specht erhielt 49,9 Prozent der Stimmen, Lille 48,7 Prozent. Spechters Sieg war ein großer Sieg, denn die SPD musste nach über 50 Jahren die Macht im Mannheimer Rathaus abgeben. Der ehemalige Abgeordnete Peter Kurz (SPD) trat nicht an.
Anfang August wurden drei Einsprüche gegen das Wahlergebnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Die Behörden lehnten die Klage ab. Aufgrund der Möglichkeit, hiergegen Berufung einzulegen, wurde Spechter jedoch erst Anfang August vom Mannheimer Stadtrat zum sogenannten ernannten Oberbürgermeister gewählt. Nach Angaben der Stadtregierung ist er also der Leiter der Stadtregierung, der Vorsitzende des Stadtrats und vertritt die Stadtregierung. Er hat jedoch kein Stimmrecht.