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Klage des Landkreises wegen der Begrenzung des Görlitzer Parks

Die politische Debatte über angemessene Reaktionen auf den sichtbaren Drogenhandel in bestimmten Gebieten Kreuzbergs hält seit Jahren an. Nun wird sich auch ein Gericht mit dieser Frage befassen.

Görlitzer Park am Abend.
Görlitzer Park am Abend.

Politische Angelegenheiten und Regierungsgeschäfte - Klage des Landkreises wegen der Begrenzung des Görlitzer Parks

Um den vorgeschlagenen Zaun und die täglichen Schließungen von Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg zu stoppen, hat der grüngeführte Bezirk rechtliche Schritte unternommen. Am Montag offenbarten die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, dass sie gegen den Senat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess eingereicht haben, um alle Maßnahmen der CDU- und SPD-Fraktionen im Park zu stoppen und rückgängig zu machen. Bis jetzt ist über die Auseinandersetzung über die Senatsgewalt in Berlin kein Gerichtsverfahren angestrengt worden.

Das Senat will diese Maßnahmen umsetzen, um Drogen- und Gewaltdelikte zu unterdrücken. Der Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte, dass Eingangstüren und Zaune trotz des Widerstandes des Bezirks errichtet werden. Kritiker argumentieren, dass das Drogenhandel auf die umliegenden Straßen des Parks verlagert werden wird. Um die Errichtung von Eingangstüren und täglichen Parkschließungen zu verhindern, hat der Bezirk lange über verschiedene Strategien nachgedacht. Allerdings gibt es auch Bewohner, die glauben, dass der Park nachts geschlossen werden sollte.

Gemäß dem Gesetz gehören Parks und andere Grünflächen in Berlin anfangs den Bezirken. Das Senat kann sich für solche Gebiete zuständig machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, aber den Gesetzesvorschriften folgen muss. Bezirke können die Beteiligung des Senats verzögern.

Der Bezirk behauptet, dass die Eingreifung des Senats in seine Zuständigkeit eine "Störung der dringenden Interessen Berlins" bedeute, wie im Gesetz festgelegt. Der Bezirk betont, dass der Gesetzgeber vier konkrete Fälle spezifiziert, aber keiner dieser Fälle auf diese Situation zutrifft: Interessen Berlins als Bundeshauptstadt, Verwaltung vorwiegend bundes- und internationalen Rechts, Anweisungen der Bundesregierung oder Angelegenheiten im Bereich von Informationstechnologie.

Es ist unklar, ob der Bezirk gegen den Senat klagen kann, da beide Institutionen im Wesentlichen das Bundesland Berlin vertreten. Dieses Problem muss auch vom Verwaltungsgericht geklärt werden.

In dieser politischen Auseinandersetzung gibt es auch die Frage der Parteizugehörigkeiten und Wählerorientierungen. Die CDU und Teile der SPD haben sich auf die Bekämpfung des Drogenhandels konzentriert. Die Grünen unterstützen hingegen Alternativbewohner in Kreuzberg, die sich gegen weitere Polizeipräsenz und staatliche Eingriffe einsetzen. In einem Urteil könnte entweder der Senat oder der Bezirk vehement seine jeweilige Position verteidigen, die sie heftig verteidigt hätten und nur durch das Gerichtssystem gestoppt wurden.

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