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In einer Kita betreuen ausgebildete Erzieher*innen Ihr Kind. Es findet dort auch Freund*innen, lernt Deutsch und wird auf die
In einer Kita betreuen ausgebildete Erzieher*innen Ihr Kind. Es findet dort auch Freund*innen, lernt Deutsch und wird auf die Schule vorbereitet.

Kindertagesstätte

In Deutschland gehen die meisten Kinder in Kindertagesstätten (Kita). Dort können sie ohne ihre Eltern neue Freunde finden, draußen spielen und lernen. Sie müssen Ihr Kind nicht dorthin schicken, aber der Besuch einer Kindertagesstätte kann für Ihr Kind hilfreich sein, da es dort Deutsch und andere wichtige Dinge lernen kann. Auch Ihr Kind ist bereit für die Schule. Durch den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesstätte können Sie sich auf Integrationskurse, Studium, Ausbildung oder Beruf konzentrieren.

Was muss ich wissen?

Was ist eine Kindertagesstätte (Tagespflege)?

In der Kindertagesstätte (im Folgenden „Nord“ genannt) wird Ihr Kind zusammen mit anderen gleichaltrigen Kindern tagsüber von ausgebildeten Erziehern betreut. Die Kinder spielten zusammen, turnten, zeichneten, bastelten und sangen. Sie lernen, einander zu verstehen und Streitigkeiten friedlich zu lösen. In der Kindertagesstätte lernen die Kinder außerdem etwas über Natur, Ernährung, Technik, andere Menschen und Verkehrssicherheitsverhalten. Sie lernen zum ersten Mal Buchstaben und Zahlen kennen. Darüber hinaus besuchen die Menschen Vergnügungsparks, Theater, Bibliotheken und feiern Feste. Das Spiel kann drinnen und draußen, Sommer und Winter gespielt werden. Deshalb brauchen Kinder in der Kita wetterfeste Kleidung und Dinge, die fleckig werden können.

Der Begriff Tagesbetreuung ist ein Oberbegriff für alle Formen der Kinderbetreuung. In Deutschland gibt es grundsätzliche Unterscheidungen zwischen Kindertagesstätten, Kindergärten und Kindertagesstätten.

  • Der Kindergarten ist für Kinder bis drei Jahre geeignet.
  • Der Kindergarten ist für Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren geeignet.
  • In Kindertagesstätten werden Kinder von Grundschülern nachmittags nach dem Unterricht betreut.

Wer betreut mein Kind in der Kindertagesstätte?

Erzieher arbeiten in Kindertagesstätten. Dabei handelt es sich nicht um Lehrer, sondern um Männer und Frauen, die speziell für die Arbeit mit kleinen Kindern ausgebildet wurden. In sogenannten „Elterngesprächen“ tauschen sich Eltern und Erzieher über die Entwicklung ihres Kindes aus. Darüber hinaus gibt es sogenannte „Elternabende“, bei denen mit allen Eltern wichtige Themen rund um Kita und Elternschaft besprochen werden.

Welche Kita ist die richtige für mein Kind?

Nicht alle Kitas in Deutschland sind gleich. Auf der einen Seite handelt es sich um Kindertagesstätten, die von Kommunen betrieben oder getragen werden, auf der anderen Seite um private Kindertagesstätten. Einige Kindertagesstätten verfolgen spezielle Unterrichtsphilosophien oder legen einen Schwerpunkt auf Inhalte, wie zum Beispiel die musikalische Früherziehung. So gibt es beispielsweise sogenannte „Gesamtkindertagesstätten“, in denen Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden, und „bilinguale Kindertagesstätten“, in denen nicht nur Deutsch gesprochen wird, sondern eine zweite Sprache. Es gibt auch viele Kita-Konzepte, die auf besonderen Ideen basieren, wie zum Beispiel „Montessori-Kindergärten“ oder „Waldorf-Kindertagesstätten“. Es gibt auch kirchliche Kindertagesstätten.

In kleineren Gemeinden gibt es meist nur eine oder zwei Kindertagesstätten. In Großstädten kann die Entscheidung über die Eröffnung einer Kindertagesstätte schwieriger sein. Alle Kindertagesstätten bieten regelmäßig sogenannte „Tage der offenen Tür“ an, an denen interessierte Eltern mit ihren Kindern die Einrichtung besuchen und mit Erzieherinnen und Erziehern ins Gespräch kommen können. Es lohnt sich auch, andere Eltern oder Nachbarn um Rat zu fragen. Sie können sich auch über verschiedene Kita-Portale anmelden, beispielsweise www.kita.de oder www.kindergarten-vergleich.de und erfahren Sie mehr über die Kita, die zu Ihnen passt. Auf dem Kita-Portal finden Sie in der Regel Informationen zu den Öffnungszeiten, Besonderheiten und verfügbaren Plätzen der Kita.

Bitte beachten Sie: Sie müssen kein Mitglied sein, um Ihr Kind in einer kirchlichen Kindertagesstätte anzumelden. Allerdings kann eine Kindertagesstätte beispielsweise in das Gemeinschaftsleben einer Kirche integriert sein, in der Ihr Kind regelmäßig den Gottesdienst besucht.

Wie finde ich eine Kindertagesstätte für mein Kind?

Um einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte zu erhalten, muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Dort erhalten Eltern auch weitere Informationen zur Platzvergabe in ihren jeweiligen Städten. Ihr zuständiges Jugendamt finden Sie unter jugendaemter.de.

Eine Liste aller Kindertagesstätten in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Jugendamt sowie ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen und beim Jugendamt abgeben müssen. Auf diesem Formular geben Sie unter anderem an, welche Kindertagesstätte Sie für Ihr Kind bevorzugen und welche weiteren Kindertagesstätten in Frage kommen.

Bitte beachten Sie: Sollte die von Ihnen gewünschte Kindertagesstätte nicht verfügbar sein, kann Ihnen das Jugendamt auch einen Platz in einer anderen Kindertagesstätte zuweisen. Allerdings darf diese andere Kindertagesstätte nicht weiter als 5 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt sein bzw. muss innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Wenn Sie Ihr Kind in einer privaten Kindertagesstätte anmelden möchten

strong>In der Regel müssen Sie sich direkt an die Kindertagesstätte wenden. Sie können die benötigten Formulare während der Öffnungszeiten abholen oder Ihr Kind direkt vor Ort anmelden bzw. auf eine Warteliste setzen.

Erhebt die Kita-Stelle eine Gebühr?

Die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte variieren je nach Kindertagesstätte und Gemeinde. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Betreuungsumfang: wie viele Stunden wird Ihr Kind in der Kindertagesstätte verbringen
  • Haushaltseinkommen: wie viel Geld Sie verdienen – desto mehr Je mehr Geschwister Sie in der Regel auch in der Kindertagesbetreuung betreuen müssen – je höher die Zahl, desto weniger zahlen Sie pro Kind.

Generell gilt, dass Standorte in von der Kommune betriebenen oder geförderten Kindertagesstätten günstiger sind als Standorte in privaten Kindertagesstätten. Die Höhe der Kosten sagt jedoch nichts über die Qualität der Pflege aus. Nur weil eine Kita teurer ist, heißt das nicht, dass sie besser ist.

In einigen Bundesländern sind kommunale Kindertagesstätten teilweise kostenfrei:

  • Berlin und Hamburg: Hier ist die Tagesbetreuung kostenfrei für alle Kinder ab der Geburt.
  • Rheinland-Pfalz: Hier ist die Tagesbetreuung für zwei Kinder ab 1 Jahr kostenlos.
  • Hessen und Niedersachsen: Hier zahlen Kinder ab drei Jahren nichts.
  • Brandenburg und Thüringen: Hier ist das letzte Schuljahr Ihres Kindes kostenlos.
  • Alle anderen Bundesländer: Kindertagesstätten bieten hier keine kostenlose Betreuung an.

WICHTIG: Auch wenn Kindertagesstätten in Ihrem Bundesland kostenlos sind, müssen Sie jeden Monat eine kleine Menge an Artikeln mitbringen, um Essen und Getränke zu bezahlen Kosten. Wenn Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, besteht möglicherweise die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf diese Leistung haben, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt.

Was soll ich tun, wenn ich mir eine Kindertagesstätte nicht leisten kann?

Wenn Sie kein Geld haben und sich eine Kita-Betreuung nicht leisten können, können Sie beim Jugendamt einen sogenannten „Kita-Gutschein“ beantragen. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden haben, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zahlung beim für Sie zuständigen Jugendamt. Den Antrag finden Sie auf der Homepage Ihres Jugendamtes. Sie können es auch direkt beim Jugendamt abholen. Sie müssen das Antragsformular zusammen mit

  • einem Einkommensnachweis (z. B. den letzten drei Gehaltsabrechnungen oder einem Bescheid des Jobcenters oder Sozialamtes) ausfüllen,
  • Bestätigung durch die Kita und
  • Bescheide über Kita-Gebühren an das Jugendamt senden oder dort abgeben. Das Jugendamt prüft dann Ihre Unterlagen und übernimmt bei geringerem Einkommen die Kosten für den Betreuungsplatz Ihres Kindes ganz oder teilweise. Ihr zuständiges Jugendamt finden Sie unter jugendaemter.de.

    Wann sollte ich Ihr Kind in der Kindertagesstätte anmelden?

    In einigen Städten gibt es genügend Kita-Plätze, in vielen Städten sind es jedoch zu wenige. Es kommt also darauf an, wo Sie wohnen, wie schwierig es ist, eine Kindertagesstätte zu finden und wann Sie sich anmelden sollten. Kita-Plätze sind in der Regel nicht leicht zu finden. Deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig. Am besten melden Sie Ihr Kind gleich nach der Geburt in der Kindertagesstätte an.

    Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, ob Ihr Kind in der Kindertagesstätte halbtags oder ganztags betreut werden soll. Halbtags bedeutet, dass Ihr Kind nur vormittags bis zum Mittagessen bzw. vormittags mit Mittagessen („erweiterter Vormittagsdienst“) oder nur nachmittags betreut wird. Vollzeit bedeutet, dass Ihr Kind vormittags und nachmittags in der Kindertagesstätte betreut wird.

    Für private Kindertagesstätten ist es umso wichtiger, sich so früh wie möglich anzumelden. In manchen Kitas kann es sogar notwendig sein, Ihr Kind während der Schwangerschaft auf eine Warteliste zu setzen.

    Mein Kind hat einen Platz in der Kindertagesstätte. Was kommt als nächstes?

    Sobald Ihr Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen wurde, werden Sie in der Regel zu einem Erstgespräch eingeladen. Für dieses Vorgespräch müssen Sie über einen Kindercheck verfügen das Buch (auch „Gelbes Buch“ genannt) und bringen Sie einen Nachweis über die Impfungen Ihres Kindes mit. Mit Beginn des neuen Jahres sollte Ihr Kind regelmäßig die Kindertagesstätte besuchen. In den ersten Wochen findet eine sogenannte „Eingewöhnungsphase“ statt. Während der Eingewöhnungszeit kümmert sich ein Elternteil mehrere Stunden lang um das Kind. Verbringen Sie einen Tag mit Ihren Kindern in der Kindertagesstätte. Mit der Zeit verbringt Ihr Kind immer mehr Zeit in der Kindertagesstätte. Diese Eingewöhnungsphase dauert an, bis sich das Kind eingewöhnt hat und sich sicher fühlt. Dies kann mehrere Wochen dauern.

    Ich habe noch keinen Kitaplatz für mein Kind gefunden. Was kann ich jetzt machen?

    Seit 2013 haben Kinder ab 12 Monaten einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das bedeutet, dass staatliche oder kommunale Behörden verpflichtet sind, für jedes Kind ab einem Jahr einen Betreuungsplatz bereitzustellen. Leider funktioniert das oft nicht, weil es in Deutschland immer noch zu wenige Kita-Plätze gibt.

    Wenn Sie noch keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden haben, können Sie sich vorab an die örtliche Verwaltung wenden Reichen Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Sie können Mehrkosten für die Kindertagesbetreuung oder alternative Kinderbetreuung geltend machen. Möglicherweise haben Sie auch die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage einzureichen, wenn Sie aufgrund fehlender Kita-Plätze nicht oder nur wenig arbeiten können. Um eine Klage einzureichen, benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid des Jugendamtes, aus dem hervorgeht, dass Sie trotz fristgerechter Anmeldung keinen Kita-Platz für Ihr Kind bekommen haben. In der Regel müssen Sie diese Ablehnung zunächst anfechten. Im Ablehnungsschreiben steht, wo und wie Sie Widerspruch einlegen können. Sollte Ihr Einspruch keinen Erfolg haben und Sie dennoch keinen Kita-Platz erhalten, können Sie beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Die Kosten der Klage trägt die Stadt. Wenn Sie jedoch einen Anwalt beauftragen, müssen Sie Anwaltsgebühren zahlen. Lassen Sie sich vorab von einer Ausländerberatungsstelle oder einem Jugendmigrationsdienst beraten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de. Jugendmigrationsdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter jugendmigrationsdienste.de. Das Personal spricht verschiedene Sprachen.

    Bitte beachten Sie: Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn sie nicht mehr am Erstaufnahmeort wohnen.

    Können Kinder mit Behinderung auch Kindertagesstätten besuchen?

    Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen können auch Kindertagesstätten besuchen. Sie werden dort zusammen mit körperlich gesunden Kindern betreut. Darüber hinaus gibt es spezielle Kindertagesstätten, die speziell auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Kinder zugeschnitten sind. Das Jugendamt kann Sie hierzu beraten. Ihr zuständiges Jugendamt finden Sie unter jugendaemter.de.

    Welche Alternativen gibt es zur Kindertagesstätte? Habe es?

    Wenn Sie keine Kindertagesstätte für Ihr Kind finden oder Ihr Kind in einer Gruppen- oder Einzelbetreuung betreuen möchten, können Sie auch eine Nanny/einen Vater, eine Leihmutter/einen Ersatz-Opa oder ein Au-pair engagieren Kommen Sie und kümmern Sie sich um Ihre Kinder. Kindermädchen, Kindermädchen, Ersatzgroßmütter und -großväter oder Au-Pairs erhalten oft keine Ausbildung zur Erzieherin.

    Kindermädchen betreuen oft mehrere Kinder gleichzeitig. Die Betreuung erfolgt bei der Nanny bzw. bei der Nanny zu Hause. Wie bei den Kita-Plätzen können Sie auch bei der Betreuung Ihrer Kinder finanzielle Unterstützung erhalten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr örtliches Jugendamt oder die zuständige Verwaltung. Das Jugendamt oder Ihre Verwaltung helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Platz. Dort finden Sie auch Antragsformulare für finanzielle Unterstützung.

    Eine Leihmutter ist eine ältere Frau, die sich – oft im Rahmen eines Minijobs – um die Kinder der Familie kümmert. Eine Leihgroßmutter integriert sich wie eine echte Großmutter in das Familienleben und kostet oft weniger als eine Nanny. Natürlich gibt es auch Opas, die es vermieten. Au-pairs sind junge Menschen aus dem Ausland, die für einige Monate nach Deutschland kommen, um die Sprache und das Land kennenzulernen. Ein Au-pair wohnt bei Ihnen und hilft Ihnen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.

    Auf der Website www.betreut.de finden Sie eine Nanny/Nanny, Leihmutter für Ihr Kind / Opa und Au Pair. Die Registrierung und die Suche auf der Website sind kostenlos.

    Wichtig

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind regelmäßig in die Kindertagesstätte geht und keinen Tag verpasst. Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz belegen, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind regelmäßig dorthin zu bringen und das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Wenn Ihr Kind die Kita nicht mehr besuchen kann (z. B. aufgrund eines Umzugs), müssen Sie den Kita-Platz im Voraus stornieren.

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