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Kindergeld in Deutschland 2022

Kindergeld in Deutschland 2022

Das Kindergeld beträgt in Deutschland im Jahr 2022 monatlich 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind. Sie können das Kindergeld monatlich erhalten, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist, manchmal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (für Kinder mit Behinderungen). Bisher diskutiert nur die Regierung die Fragen der Kindergelderhöhung im Jahr 2022. Das berichtet die WAZ.

Das Kindergeld in Deutschland im Jahr 2022. Wer ist berechtigt?

Das monatliche Kindergeld wird von der Familienkasse an die anspruchsberechtigte Person gezahlt. Um das Kindergeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag und die anspruchserheblichen Unterlagen einreichen. Das Formular finden Sie auf den Internetseiten der Abteilung Familienleistungen der Agentur für Arbeit.

Ein Berechtigter ist in der Regel ein Elternteil, der das Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes beantragen kann. Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt, kann es das Kindergeld selbst auf sein persönliches Konto erhalten.

Das Kindergeld kann eine Familie erhalten, deren Einkommen knapp unter dem Existenzminimum liegt. Außerdem hat eine solche Familie Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag, durch die ein Existenzminimum erreicht wird. In diesem Fall braucht sie nicht Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu beantragen.

Wie wird das Kindergeld berechnet?

Bei der Berechnung der Höhe des Kindergeldes in Deutschland wird die Anzahl der Kinder in der Familie berücksichtigt. Je mehr Kinder in der Familie, desto mehr Kindergeld wird sie bekommen.

Auszahlung des Kindergeldes

Nach der Beantragung erhält die Familie spätestens sechs Wochen später eine Nachricht von der Familienkasse. Jedem Kind wird dann eine Kindergeldnummer zugeteilt, bei der die letzte Ziffer der Zahlenkombination den Tag kennzeichnet, an dem das Geld ausgezahlt wird. Dabei ist zu beachten, dass sich die Auszahlungsdaten jedes Jahr ändern können.

Abzweigung des Kindergeldes

Wenn Kindergeldberechtigte dem Kind keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das für das Kind festgesetzte Kindergeld an andere Personen oder Behörden abgezweigt werden.

Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt. Dafür muss das Kind einen Abzweigungsantrag stellen. Der Abzweigungsantrag ist schriftlich bzw. in elektronischer Form zu richten.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Unterschrift des Antragstellers gültig ist.

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