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Kinder hassen die Schule - Disziplinarmaßnahme gegen Mutter

Zwei Jungen mit elf und zwölf Jahren verloren, neben Dingen stattlich auch eine Schule. Als Sorgerechtsträgerin erhält die Mutter jetzt eine Buße.

Eine Mutter erhielt eine Admonierung. Ihre Söhne hatten neben Dingen einem Schule Schaden zugefügt...
Eine Mutter erhielt eine Admonierung. Ihre Söhne hatten neben Dingen einem Schule Schaden zugefügt (Archivfoto)

Der Angeklagte fehlt - Kinder hassen die Schule - Disziplinarmaßnahme gegen Mutter

In der Folge des Zerstörungsereignisses an einer Schule erlassete das Landgericht Osnabrück eine Strafbefehlsbescheid gegen die Angeklagte in ihrer Abwesenheit. Der Strafbetrag betrug 1.500 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte der NDR über das Thema berichtet.

Ursprünglich war die Verhandlung gegen die Mutter von zwei Jungen am Donnerstag vorgesehen, die zusammen mit einem weiteren Kind in Juli 2020 in eine Schule in Bissendorf nahe Osnabrück eingedrungen und Schäden in der Höhe von 150.000 Euro verursacht hatten. Die Frau war jedoch nicht zur Verhandlung erschienen.

Das Staatsanwaltschaftsamt hatte die 44-Jährige wegen der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht über ihre damals elf und zwölfjährigen Kinder angeklagt. Die Kinder zerstörten Waschbecken, zersprangen Fenster und besprühten Wände mit Farbe in der Schule. Acht Klassenzimmer wurden zerstört.

Prozess wiederholt unterbrochen

Anwesende Zuschauer hatten die drei Schüler auf dem Dach beobachtet und die Polizei alarmiert. Die Jungen waren der Polizei bereits bekannt. Sie hatten in früheren Vorfällen Schäden in der Höhe von 50.000 Euro verursacht.

Der Prozess hatte im November 2021 begonnen, wie der Gerichtssprecher auskündete. Allerdings wurde er mehrfach unterbrochen, weil Zeugen, Angeklagte oder die Kinder krank waren. Da die Frau nicht persönlich vor Gericht erschien, sondern nur ihr Anwalt anwesend war, nutzte das Gericht die Möglichkeit einer Strafbefehlsbescheide.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Innerhalb von zwei Wochen kann ein Berufungsbeschwerde eingelegt werden. Dann würde das Gericht eine neue Hauptverhandlungstag festlegen, wie ausgesagt.

Die Angeklagte in Frage kommt ist eine 44-jährige Frau aus Niedersachsen, die allgemein als 'Frau' bezeichnet wird. In einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück wurde sie wegen der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht über ihre Kinder, die in einer Schule Straftaten verübt haben, schuldig gesprochen. Die Kinder, die elf und zwölf Jahre alt waren, hatten dem Schulgebäude Schäden in der Höhe von 150.000 Euro zugefügt, darunter das Herausreißen von Waschbecken, zersprungenen Fenstern und mit Farbe besprühten Wänden. Dieses Vorfall führte zu einer Strafbefehlsbescheide gegen die Mutter in der Höhe von 1.500 Euro, nachdem sie die Verhandlung verpasst hatte. Vor diesem Urteil wurde das Thema von NDR berichtet. Die Polizei wurde auf die Lage aufmerksam, als sie von anwesenden Zuschauern alarmiert wurde, da sie bereits in Vorfällen mit Schäden in der Höhe von 50.000 Euro beteiligt gewesen waren.

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