Der Beirat der Betroffenen des Erzbistums München und Freising wertet die Bereitschaft des Bistums, sich einer gerichtlichen Anhörung zur Zuständigkeit für Missbrauchsfälle in Oberbayern zu stellen, als „wichtiges Signal“. klare Aussage“, sagte Richard Kieck, Vorsitzender des Beirats der Deutschen Presse-Agentur, in einer am Mittwoch in München-Traunstein eingereichten Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Angaben des Bistums erwähnte es die Verjährung nicht und klärte damit die Verjährung Sie versprach den Klägern, die behaupten, vom Schwerverbrecher Pfarrer H. im oberbayerischen Garching an der Alz misshandelt worden zu sein, Schmerzensgeld und möglicherweise auch Schadensersatz.
„Schmerz und Schaden, dieses Wort wurde bisher verwendet und ist nie verwendet worden“, sagte Kick, obwohl die katholische Kirche schon früher Geld an Opfer sexueller Gewalt gezahlt habe, den Begriff Entschädigung aber bewusst vermeide Schmerz und Leid und spricht von freiwilliger Anerkennung von Leistungen.
Die Sauerteig-Initiative, die die Kläger auch finanziell unterstützte, war Klägeranwalt Andreas Shu Andreas Schulz, der die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg bezeichnete, zeigte sich „erfreut und erleichtert“: „Die Strategie der Feststellungsklage des Klägers vor weltlichen Gerichten war erfolgreich“, sagte er der dpa Prozess der Kirche. “