Das Hessische Innenministerium verwies auf Disziplinarmaßnahmen, die aufgrund der Veröffentlichung angeblich verschickter Chatprotokolle zwischen Frankfurter Polizeibeamten verhängt worden seien. Das Innenministerium teilte am Sonntag in Wiesbaden mit, dass seit 2018 ein Disziplinarverfahren gegen fünf Beamte der Polizei eingeleitet worden sei. Soweit gesetzlich zulässig, wurden einstweilige Verfügungen gegen die Amtsausübung und die Entlassung aus öffentlichen Ämtern erlassen, „damit keiner der betreffenden Beamten aktiv Amtspflichten wahrnehmen kann.“ Da es sich jedoch um ein Strafverfahren handelt, wurde das Disziplinarverfahren „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.“
In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat Jan Böhmermann Bild und Text als sowie solche, die grundsätzlich Kommentare von sachkundigen Personen haben, zeigen Chats, die sich an Flüchtlinge, Juden, Frauen und Menschen mit Behinderungen richten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft erhob im Januar vergangenen Jahres Anklage, das Landgericht Frankfurt weigerte sich jedoch, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Ministerium sagte, eine Entscheidung stehe „noch aus“.
Das Frankfurter Polizeipräsidium erwähnte auch die vorübergehende Entlassung von drei der fünf Beamten. Bei einem Polizisten werden 40 % seines Gehalts einbehalten, bei einem anderen ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. In einem dritten Fall soll ein Beamter eine Klage gegen ihn wegen seiner vorübergehenden Entlassung eingereicht haben, über die noch eine gerichtliche Entscheidung aussteht. Diesem Beamten sollten 50 % seines Gehalts einbehalten werden. In Bommermans Sendung hieß es unter anderem, die Beamten hätten „viele Jahre lang den vollen Lohn erhalten“.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums erfüllten die beiden verbliebenen Beamten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine einstweilige Entlassung, es sei ihnen aber weiterhin untersagt, dienstliche Aufgaben wahrzunehmen.