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Keine Erstattung von Kinderbetreuungskosten in Luxemburg.

Ein Kleinkind hat keinen Platz in einer Kindertagesstätte in der Eifel bekommen, so dass die Familie nach Luxemburg umziehen musste. Wer kommt für die Kosten auf?

Eine Garderobe in einer Kindertagesstätte.
Eine Garderobe in einer Kindertagesstätte.

Gerichtsurteile - Keine Erstattung von Kinderbetreuungskosten in Luxemburg.

Für Eltern, die ihren Kindern in einem Kindergarten außerhalb von Luxemburg wegen fehlender Kindergartenplätze in Eifelkreis Bitburg-Prüm eintragen, erhalten sie keine Rückerstattung von der Bezirksverwaltung. Der Luxemburger Kindergarten ist nicht geeignet, um die Ansprüche auf Förderung in einem Kindergarten zu erfüllen, weil er aufgrund seiner Lage im Ausland liegt, wie das Verwaltungsgericht Trier (2 K 3914/23.TR) am Mittwoch feststellte.

In der aktuellen Situation haben zwei arbeitende Eltern ihren zwei Jahre alten Kindern in einem Luxemburger Kindergarten eingeschrieben, nachdem die Bezirksverwaltung zunächst keinen Platz in einem Kindergarten oder einem Kindergartenpfleger für sie sichergestellt hatte, wegen Kapazitätsbeschränkungen. Als die Bezirksverwaltung die Kosten für das Kindertagesheim ablehnte, reichten die Eltern Klage ein. Während des juristischen Verfahrens fand die Bezirksverwaltung einen Platz für das Kind in einem Kindergarten in ihrem Heimatkreis ab September 2024. Das Urteil ist noch nicht abschließend.

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