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Keine Entschädigung nach Diebstahl von Facebook-Benutzerdaten

Facebook
Unbekannte hatten bei Facebook eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall des massiven Hackings von Nutzerdaten durch Facebook ein Voraburteil erlassen.

Richter bestätigt, dass Facebook gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat, und die Muttergesellschaft Meta muss zur Rechenschaft gezogen werden – dennoch gehen die klagenden Nutzer mit leeren Händen zurück. Das Gericht erklärte, sie könne den Schaden, der ihr durch den Datendiebstahl entstanden sei, nicht beweisen. In ganz Deutschland gibt es viele nahezu identische Klagen. Zum ersten Mal hat sich das Oberbezirksgericht mit der Angelegenheit befasst und es könnte die letzte Instanz sein.

Vor einigen Jahren nutzten Unbekannte die Freundesuchfunktion in sozialen Netzwerken, um überall Daten zu stehlen. 500 Millionen Nutzer – inklusive Namen und Telefonnummern.

Der Hammer Richter war überzeugt, dass Facebook gegen Datenschutzgesetze verstoßen habe. Die Richter kritisierten, Meta habe bei Bekanntwerden des Datendiebstahls trotz konkreter Erkenntnisse auch „keine erkennbaren Maßnahmen ergriffen, um weitere unbefugte Datenzugriffe zu verhindern“. Allerdings haben betroffene Nutzer nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch den Datendiebstahl ein „persönlicher oder psychischer Schaden“ entstanden ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch das Gericht legte keine Berufung ein.

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