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Keine Einigung bei Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Diözese erzielt.

Drei Gerichtsverfahren zur Entschädigung für sexuelles Fehlverhalten von katholischen Priestern haben noch nicht zu einem Vergleich geführt. Die Entscheidung liegt nun bei den Gerichten.

Das Justizzentrum mit Landgericht in Aachen.
Das Justizzentrum mit Landgericht in Aachen.

Verfahren oder Methoden - Keine Einigung bei Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Diözese erzielt.

In drei Verfahren, die mit Missbrauch in der Aachener Landgerichtsbarkeit zu tun haben, gibt es keine Einigung über eine Ausgleichszahlung zwischen den Klägern und dem Bistum Aachen. "In keinem der Fälle wurde eine Einigung erzielt", erklärte das Gericht mittwoch. Das Gericht hatte vorgeschlagen, jeden Fall durch die Zahlung einer bestimmten Ausgleichssumme zu beenden. Alle Beteiligten hatten sich dafür entschlossen, die Vorschläge zu berücksichtigen. Das Gericht wird seine Urteile am 2. Juli verkünden.

Nach der Vorschläge des 12. Zivilsenats soll das Bistum Aachen jedem der Kläger 110.000 Euro, 100.000 Euro und zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen. Drei Kläger haben Klagen gegen das Bistum Aachen eingereicht, um in den Tausendern zu zahlen. Alle von ihnen hatten zuvor Gelder vom Unabhängigen Kommission für Anerkennungszahlungen der Deutschen Bischofskonferenz in unterschiedlichen Höhen erhalten. Einer von ihnen erhielt 80.000 Euro, einer 35.000 Euro, während der Dritte 10.000 Euro bekam.

Die Fälle gehen auf mehrere Jahrzehnte zurück. Eines der Fälle betraf Jahre lang sexuellen Missbrauch an einem Jungen in den 1970er Jahren. Der 60-jährige Kläger war an der mittel Mai abgehaltenen Anhörung anwesend. Ein anderes Fall betraf ein 17-jähriges Mädchen, das 1990 missbraucht wurde und nicht an der Anhörung teilnehmen konnte und dessen Anwalt behauptete, stark psychisch beeinträchtigt zu sein. Das dritte Opfer wurde während seiner Tätigkeit als Altarjunge missbraucht. Die etwa 200 Fälle ereigneten sich in den 1960er Jahren im Pfarrhaus, im Wagen des Priesters und auf Urlaubsreisen, erzählte der Kläger.

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