Forderungen nach einem Fortbestand der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie trägt die schwarz-grüne Landesregierung in Kiel nicht mit. «Die Forderung der Gastronomie ist zwar verständlich, würde aber die schon jetzt angespannte Haushaltslage weiter verschärfen und Einsparungen an anderer Stelle nach sich ziehen», erklärten das Wirtschafts- und das Finanzministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Das Thema wird auch in der nächsten Landtagssitzung im September eine Rolle spielen, denn die Oppositionsfraktionen von SSW und FDP wollen per Antrag erreichen, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein Festhalten an dem ermäßigten Steuersatz von 7 statt 19 Prozent einsetzen soll. Das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Bundesratsinitiative angekündigt.
Der ermäßigte Satz gilt seit dem 1. Juli 2020 und läuft Ende des Jahres aus. Die Maßnahme sollte die Belastungen der Branche durch die Corona-Pandemie, die hohen Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen abfedern.
Für den rot-grünen Hamburger Senat kommt eine Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung nur infrage, wenn der Bund die Einnahmeverluste ausgleicht. Die befristete Ermäßigung habe der Gastronomie in der Corona-Krise sehr geholfen, aber Bund, Länder und Gemeinden von 2020 bis 2023 mehr als elf Milliarden Euro gekostet, hatte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch erklärt. Hamburg allein seien 142 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgangen.