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Kein pauschales Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen mehr

Schwangerschaft
Eine Hebamme tastet in ihrer Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.

Für schwangere Lehrerinnen gilt einem Medienbericht zufolge in Thüringen kein pauschales Beschäftigungsverbot mehr. Entscheidend sei künftig eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, wie eine Sprecherin des Bildungsministerium der «Thüringer Allgemeinen» (Montag) sagte. Während der Corona-Pandemie wurden werdende Mütter, die als Lehrerinnen arbeiteten, sofort nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Schuldienst freigestellt.

Am Donnerstag wurde aber auf Bundesebene die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben, sodass nun neue Regeln gelten. Für die Gefährdungsbeurteilung soll dem Bericht zufolge aber auch berücksichtigt werden, ob es gehäuft zu Corona-Infektionen kommt.

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