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Kein Impfnachweis gegen COVID-19: Ärzte müssen festgehalten werden

Justizzentrum Bochum
Der Eingangsbereich des neuen Justizzentrums Bochum, Sitz von Amts- Arbeits- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft.

Ein Arzt aus Recklinghausen ist zum zweiten Mal inhaftiert, nachdem er eine Impfung gegen das Coronavirus bescheinigt hatte, ohne den Impfstoff einzunehmen. Der Richter am Landgericht Bochum verkündete am Donnerstag das Urteil: zwei Jahre und drei Monate Haft. Der Angeklagte gab zu, den COVID-19-Impfstoff erhalten, ihn aber nicht angewendet zu haben. Dennoch erhielten alle seine Patienten entsprechende Aufkleber, Siegel und Unterschriften auf ihren Impfbescheinigungen.

Der 67-jährige Arzt wurde im Juni dieses Jahres wegen Impfung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Ähnliche Fälle. Die andere Kammer muss nun eine kombinierte Strafe aus beiden Strafen verhängen. Insgesamt wurde der Arzt in etwa 400 Fällen wegen „gefälschter Impfungen“ verurteilt.

„Der Beklagten steht nur das Recht zu, die Impfung zu verweigern, nicht aber die Ausstellung falscher Impfbescheinigungen“, sagte Richterin Petra Breiwisch-Lepping. das Urteil verkünden. Es ist ihm jedoch wichtig, dass Patienten einen Impfnachweis vorlegen können. „Wir können nicht ignorieren, dass er Menschen helfen wollte“, sagte der Richter. „Aber das Gesetz gilt auch für den Angeklagten.“

In beiden Prozessen wurde der Mann wegen der Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt wurde bis Donnerstag inhaftiert, nach der Urteilsverkündung jedoch zunächst wieder freigelassen.

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