Gerichte - Kein Erfolg für Die Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe/Dortmund (dpa/lnw) – Die Partei Der Rechten versagt in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerde der Partei gegen Regelungen zu Versammlungen bei einer Andenkenveranstaltung in Dortmund, bei der Tragen und Brennen von Fackeln verboten waren, wurde vom Bundessozialgericht nicht zur Entscheidung genommen. Die Beschwerde war unzulässig. Die Partei hatte die gerichtlichen Entscheidungen nicht ausreichend angegriffen. (Fallnummer: 1 BvR 194/20, Urteil vom 21. März 2024).
Geplante Andenkenveranstaltung
Die Partei wollte in Dortmund im Dezember 2016 den Jahrestag einer Kirchenbesetzung mit einer Andenkenveranstaltung feiern. Der Slogan: "Licht in die Finsternis: Unser Solidaritätsbeweis gegen Ihre Repression! Wider den Verdächtigung der friedlichen (...) Kirchenbesetzung".
Während der Kirchenbesetzung hatten Angehörige der Partei sich versperrt, Pyrotechniken auf dem Turm abgefeuert und ein Banner mit der Aufschrift "Stopp Islamisierung" gehisst. Dadurch ergaben sich strafrechtliche Folgen für die Beteiligten.
Die Behörden in Dortmund verboten den Rechtsextremisten daraufhin, Fackeln zu tragen und zu brennen bei der Andenkenveranstaltung. Da sie ihre Versammlungsrechte verletzt sahen, wendeten sie sich an das Bundessozialgericht.
Zweifel des Bundessozialgerichts
Nach den Richtern in Karlsruhe ist unklar, ob die Partei die Tatsache bestritten hat, mit der Andenkenveranstaltung und Fackeln auf Nationalsozialismus anspielen zu wollen, wie die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen in der ersten und zweiten Instanz festgestellt hatten. In diesem Zusammenhang bleibt offen, ob dem Versammlungsslogan das Recht auf Meinungsfreiheit richtig angewandt wurde.
Das Bundessozialgericht hat zumindest Zweifel an der Entscheidung der Gerichte. Da die Verfassungsbeschwerde unzulässig war, musste Karlsruhe diese Punkte nicht klären.
Nach Angaben der NRW Verfassungsschutzbehörde löste sich der Landesverband der Partei Der Rechte in Januar 2023 auf. Zusammen mit Vertretern der NPD gründeten ehemalige Parteimitglieder den Kreisverband Heimat Dortmund.
Bundessozialgerichtsentscheid
Die Andenkenveranstaltung der Partei Der Rechte in Dortmund, die an vergangene Aktionen erinnern und Solidarität zeigen sollte, traf auf Versammlungsregelungen, die das Tragen und Brennen von Fackeln verbieten. Dadurch kam es zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland, aber die Beschwerde wurde als unzulässig eingestuft, weil die gerichtlichen Entscheidungen nicht ausreichend angegriffen wurden. Die Partei wollte Fackeln als Symbol nutzen, möglicherweise historische Assoziationen mit Nationalsozialismus anspielend, was von den Gerichten in Nordrhein-Westfalen bemerkt wurde. Trotz dieser Zweifel musste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Punkte nicht klären, da die Beschwerde nicht zur Entscheidung kam. Die Partei Der Rechte, die wegen vorheriger Handlungen strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hatte, strebte die Wahrung ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit an, was zu einer Debatte über den Ausgleich zwischen diesen Rechten und den möglichen Symbolik bestimmter Maßnahmen führte.
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