Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat die Berufung von neun Studierenden auf Beurlaubung in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Achtklässler eines Gymnasiums argumentieren, ihr Recht auf Bildung sei verletzt worden, weil sie wegen Lehrermangels Schulzeit verloren hätten, teilte ein Gericht am Dienstagabend mit. Vor allem in zweisprachig auf Französisch unterrichteten Fächern fürchten die Studierenden, aufgrund von Fehlzeiten besondere Qualifikationen verweigert zu werden. Damit wollen sie den Freistaat dazu zwingen, den Unterricht nach dem ungekürzten Stundenplan zu sichern.
Das Verwaltungsgericht Weimar lehnte den Eilantrag ab. Eine dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Es wird gesagt, dass Studenten keinen Anspruch auf Lehrplankurse haben, was sinnvoll ist. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass „sich die Schulleitung bemüht, möglichst viele der geplanten Kurse zu absolvieren“. Die kritisierten Unterrichtsausfälle seien vor allem auf Lehrermangel in Thüringen und auf dem Land zurückzuführen, hieß es. Der zuständige Vierte Senat führte in seiner Begründung aus, dass die zur Einhaltung des vorgesehenen Curriculums erforderlichen „menschlichen Kapazitäten“ noch nicht vorhanden seien. Dieser Auftrag ist nicht anfechtbar.