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Kartellamt warnt Google vor Datenverarbeitungsbedingungen

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Der Google-Konzern Alphabet muss nach Einschätzung des Bundeskartellamtes seinen Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.

Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes muss der Google-Konzern Alphabet seinen Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung von Nutzerdaten bieten. Der US-Konzern habe eine “detaillierte und angemessene Warnung” erhalten, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Das Kartellamt ist beunruhigt darüber, wie der Konzern mit Diensten wie Google YouTube, Google Play, Google Maps und Google Assistant Daten für verschiedene Zwecke sammeln und dienstübergreifend verarbeiten kann. Nutzer haben unter den derzeitigen Bedingungen keine hinreichenden Möglichkeiten zu entscheiden, ob und in welchem ​​Umfang sie in eine derart umfangreiche Verarbeitung einwilligen. Mit einer Abmahnung hat das Unternehmen die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Gründe anzuführen oder Lösungsvorschläge vorzuschlagen.

Experten haben in Frage gestellt, ob das Kartellamt für die Probleme verantwortlich ist und ob ein Verwaltungsakt rechtlich gesehen eine Abmahnung darstellt. In ihrer Ankündigung räumte die Agentur selbst ein, dass für bestimmte Google-Dienste künftig der European Digital Market Act (DMA) gelten wird, für dessen Durchsetzung allein die Europäische Kommission zuständig ist. Das bedeutet, dass deutsche Behörden ausgeschlossen werden. Das Kartellamt habe sich diesbezüglich an die Kommission gewandt, teilte das Kartellamt mit.

Ausschussvorsitzender Andreas Monte betonte, dass das Geschäftsmodell von Google grundsätzlich auf der Verarbeitung von Nutzerdaten basiere. «Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen, weil es Zugriff auf relevante Daten aus einer Vielzahl unterschiedlicher Dienste hat. Google muss sich an den Anforderungen neuer Wettbewerbsgesetze für Digitalunternehmen messen. Das Unternehmen muss den Benutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten bieten. »

Google erklärte, dass das Ziel des Unternehmens schon immer darin bestand, Produkte bereitzustellen, bei denen die Nutzer an erster Stelle stehen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. „Wir werden unserer Verantwortung unter anderem dadurch gerecht, dass wir unsere Dienstleistungen kontinuierlich anpassen. Wir werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt diskutieren und an der Lösung von Bedenken arbeiten.“

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