Das Bundesverfassungsgericht wird sich an diesem Freitag zum Thüringer Flüchtlingsausschuss äußern. Hintergrund ist nach Meldungen vom vergangenen Freitag, dass die Fraktion Alternative zum Landtag Thüringen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 eingelegt hat. Demnach können Flüchtlinge aus humanitären Gründen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Richter in Weimar wiesen eine Klage der deutschen AfD-Fraktion gegen die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission ab.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird seine Entscheidung am Freitagmorgen schriftlich bekannt geben und auf seiner Website veröffentlichen (Az. 2 BvR 107/21).
Das Hardship Board kann Aufenthaltsrechte für Ausländer vorschlagen, auch wenn diese aufgrund einer behördlichen Entscheidung tatsächlich ausreisen müssen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der höchsten Behörde des Landes und ist nicht an den Inhalt des Vorschlags gebunden. Die Kommission besteht seit 2005 in Thüringen und orientiert sich bei ihrer Arbeit an den bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz. In allen Bundesländern gibt es ähnliche Ausschüsse – sie basieren auf Gesetzen oder, wie in Thüringen, auf Verordnungen der Landesregierung.
Die Alternative für Deutschland beklagte, dass die Entscheidung des Gerichts ignoriert werden könne und äußerte Zweifel daran, ob die Entscheidung des Gerichts ignoriert werden könne. Die Kommission und ihre Zusammensetzung stehen im Einklang mit der Verfassung. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied jedoch, dass die Körperschaftsordnung nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Arbeit der Kommission steht unter anderem im Einklang mit demokratischen Grundsätzen, da es sich nicht um eine Ausübung staatlicher Macht handelt.