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Kann ein Urteil nichts ändern? „Es ist auch ein großes Wort“

Irnas Familiengespräch

Der neue Haushalt sieht vor allem für die Bürger höhere Ausgaben vor, etwa für Strom..aussiedlerbote.de
Der neue Haushalt sieht vor allem für die Bürger höhere Ausgaben vor, etwa für Strom..aussiedlerbote.de

Kann ein Urteil nichts ändern? „Es ist auch ein großes Wort“

Die Ampel-Koalition hat sich in letzter Minute auf den Bundeshaushalt für das kommende Jahr geeinigt. Wenn alles gut geht, wird der Haushalt am 19. Januar vom Bundestag verabschiedet. Bei „Maybrit Illner“ diskutieren die Gäste darüber, welche Gebühren die Bürger bald zahlen müssen.

Den deutschen Bürgern drohen im nächsten Jahr zusätzliche Kosten – vor allem für Heizung, Strom und Treibstoff. Darum geht es im neuen Bundeshaushalt 2024, darüber diskutieren die Gäste am Abend in der 2. Talkshow „Maybrit Illner“. Konkrete Einzelheiten lassen sich jedoch nur schwer abschätzen, da SPD-Kanzler Olaf Scholz, Grünen-Vizekanzler Robert Habeck und FDP-Finanzminister Christian Lindner bis in die frühen Morgenstunden des Mittwochs zusammensaßen, um den neuen Haushalt auszuarbeiten. Es gibt fast keine schriftlichen Informationen.

Jetzt ist klar: An der Schuldenbremse festhalten und die wirtschaftliche Transformation vorantreiben. Der Haushalt sollte auch die soziale Komponente widerspiegeln.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehen dem Bund im nächsten Jahr 17 Milliarden Euro weniger Mittel zur Verfügung als geplant. Später versprach Bundeskanzler Schulz den Bundestagsbürgern: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Ihren Alltag in diesem Moment nicht verändern.“ Jetzt sieht es anders aus.

"Ein großes Wort"

„Das ist ein großes Wort, um zu sagen, dass sich überhaupt nichts geändert hat“, erklärte Ricarda Long, Vorsitzende der Grünen in Irna. Anschließend erläuterte sie den Anstieg der CO2-Preise: „Wir kehren auf den Weg zurück, den die große Koalition bereits geplant hatte. Damals waren keine Entlastungen geplant. Wir haben in den letzten zwei Jahren massive Entlastungen auf den Weg gebracht.“ Sie verwies auf Lohnsteuersenkungen als Beispiel. „Durch die Abschaffung der EEG-Umlage geben wir 85 % der Einnahmen aus dem CO2-Preis an die Bürger zurück.“

Lang sagte, die Senkung der Stromsteuer werde auch eine Entlastung für Unternehmen bringen. Schließlich wurden auch Angriffe auf den Sozialstaat abgewehrt, der größtenteils in der Verantwortung der Koalitionsparteien lag. Die Einbürgerungsbeihilfen werden erhöht und ein Grundkindergeld eingeführt.

„Bürger müssen mehr bezahlen“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr erklärte, die Bundesregierung wolle weitere Arbeitsanreize für Bürgersozialhilfeempfänger schaffen. Allerdings konnte er nicht genau sagen, wie das aussehen sollte. „Vollständige Verweigerer“, die die Zusammenarbeit mit den Jobcentern verweigern, sollten jedoch härter bestraft werden. Kristina Dentz, Reporterin des RedaktionsNetzwerks Deutschland, wies darauf hin, dass nur wenige Personen beteiligt seien, was Doerr bestreitet. Doch die Kritik von Dunz trifft auf den Punkt: Aktuelle Zahlen gibt es zwar nicht, doch laut dem Münchner Merkur weigerten sich im Jahr 2020 nur 0,9 Prozent der Hartz-4-Empfänger, Termine im Jobcenter wahrzunehmen.

„Die Bürger müssen mehr bezahlen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Finanzratgebers „Finanztip“. Das hat jedoch nicht viel mit der Entscheidung dieser Woche zu tun. Die Aufhebung der Energiepreisobergrenze zum Jahresende wird Menschen treffen, die ihre Häuser mit Gas heizen, während Fernwärmekunden stärker betroffen sein werden. Zudem wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas erhöht und die CO2-Steuer erhöht.

Kein Verstoß gegen das Grundgesetz

Helge Braun von der CDU lobte die Beibehaltung der Schuldenbremse. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sagte, es gebe derzeit keinen konkreten schriftlichen Plan. Aber Braun ist überzeugt: „Zu den zusätzlichen Belastungen für die Bürger kommen Buchungstricks.“ Braun droht: „Wenn die Schuldenbremse wieder außer Kraft gesetzt wird und auf vergangene, bekannte oder unpassende Beträge abzielt“, wenn man in einer Sache eine Eilerklärung abgibt „Sie müssen klarstellen: Das darf die EU nicht, und sie verstößt gegen das Grundgesetz, ganz gleich, welchen guten Zweck sie damit erreichen will.“

Damit meinte er wohl die Ankündigung von Bundeskanzler Schulz, den Bundestag um eine Resolution über die Grenzen hinaus zu bitten, falls der Krieg in der Ukraine eskaliert. Braun sagte, er habe das Grundgesetz überprüft, aber keinen solchen Begriff gefunden. Er kann es auch nicht. Dass es an manchen Hochschulen Studierenden möglich ist, ihr Studium bei Überschreitung der Regelstudienzeit zu verschieben, ist einfach eine überzogene Entscheidung.

Abschließend gibt Hermann-Joseph Tenhagen noch einen echten Spartipp: „Die Bürger müssen einfach mehr selbst tun“, rät er. Die aktuellen Strompreise liegen derzeit bei 44 Cent pro Kilowattstunde. Neukunden zahlen bei einem Wechsel typischerweise nur 32 Cent. Auch Änderungen bei den Erdgaslieferanten könnten zu niedrigeren Preisen führen. Tenhagens Rat: „Einfach wechseln!“

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Quelle: www.ntv.de

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