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Am Dienstagabend versammelten sich rund 100 Personen am Brandenburger Tor in Berlin, um gegen Israel zu demonstrieren:Demo am
Demo am Brandenburger Tor in Berlin – gegen Israel!

Kann der Chef Judenhasser loswerden?

Gefeuert und freigestellt, weil Mitarbeiter Hamas-Fans sind?

Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und gesetzlich geschützt. Daher sind die Äußerungen der Mitarbeiter letztlich ihre Privatsache. Nicht die seines Chefs.

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Unsere Meinungsfreiheit gilt auch für Arbeitsverhältnisse – allerdings nicht ohne Einschränkungen. Arbeitsrechtler Professor Michael Fuhlrott sagte gegenüber Bild, es gebe rechtliche Möglichkeiten, „wenn diese Äußerungen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben“.

Laut Fuhlrott könnte dies der Fall sein…

▶︎ …wenn beispielsweise ein Mitarbeiter eines Unternehmens weiterhin Hassreden verbreitet, führen Sie ein Gespräch mit einem Kollegen Ein Beispiel für die Verleugnung des Existenzrechts des Staates Israel

▶︎…wenn ein Mitarbeiter in seiner Freizeit so etwas sagt und „eine Bindung zum Arbeitgeber aufbaut“. Nun ja, der Chef kann auch eingreifen, wenn seine Mitarbeiter privat gegen Juden hetzen.

Anwar El Ghazi und Ex-Vereinskollege Aymane Barkok (r.) beim Torjubel

Hervorragendes Beispiel: Profi-Footballspieler Anwar El Ghazi. Am Dienstag hatte sein Bundesligist 1. FSV Mainz 05 als Reaktion auf den später gelöschten Social-Media-Beitrag des 28-Jährigen Trainings und Spiele für El Ghazi abgesagt. Der wesentliche Zweck von Ghazis Aussage „Von den Flüssen bis zu den Meeren wird Palästina frei sein“ besteht darin, Israel von der Landkarte zu tilgen. Der Fußballer hat es sogar verteidigt.

Wenn ein Fußballspieler eine skandalöse politische Nachricht von einem Instagram-Profil postet, auf dem auch das Vereinslogo erscheint, oder sogar ein Foto von einem Spiel, dann ist die Verbindung mit dem Verein/Unternehmen offensichtlich künstlich. Deshalb ist die Befreiung von El Ghazi rechtlich einwandfrei, wie der Arbeitsrechtsanwalt Fuhltrott meint.

▶︎ Grundsätzlich gilt: Wer in seiner Freizeit relevante Social-Media-Beiträge macht oder an entsprechenden Demonstrationen teilnimmt, handelt privat, sagte Fultrotter. Das heißt: Bei Nichtnennung des Arbeitgebers besteht kein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis – eine Kündigung ist ausgeschlossen!

„Trägt ein Mitarbeiter jedoch zur Teilnahme an solchen Aktivitäten eine Uniform und gibt eine entsprechende Erklärung ab, entsteht eine Bindung zum Unternehmen.“ In diesem Fall hat das Verhalten Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. „Der Arbeitgeber kann im Einklang mit dem Arbeitsrecht mit einer Abmahnung oder Kündigung reagieren“, sagt Arbeitsrechtler Forrot. Gleiches gilt für Äußerungen in der Betriebskantine oder auf dem Büroflur: „Irgendeine Zustimmung?“ Wer Terroranschläge verübt Unternehmenskollegen riskieren auch ihre eigenen Arbeitsplätze.“

Experte: „Nach deutschem Recht ist jeder, der öffentlich unterstützt Hamas-Angriffe stellen eine Straftat dar.“ Gleiches gilt im aktuellen Kontext für Äußerungen, die das Existenzrecht des Staates Israel leugnen. Arbeitsrechtsanwälte sagten, in diesem Fall könne eine strafrechtliche Verfolgung auf dem Spiel stehen.

Quelle: www.bild.de

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